Checkup zur Strompreiskompensation - EU-Beihilfen gezielt beantragen
Bis zum 30.05.2014 läuft die Abgabefrist der Anträge zum Erhalt von EU-Beihilfen zum Ausgleich der indirekte CO2-Kosten, die sog. Strompreiskompensation / SPK. Industrieunternehmen mit Produktionsstandort in Deutschland sollten ihren Rechtsanspruch auf diese Mittel durch termingerechte Antragsabgabe wahren.
(industrietreff) - Die Bundesregierung hat sich erfolgreich bei der EU für die Gewährung von Beihilfen eingesetzt, mit denen Unternehmen der deutschen Industrie in bestimmten stromintensiven Sektoren und Teilsektoren ein Teil der durch den Europäischen
Emissionshandel entstandenen Kosten des Strombezugs kompensieren sollen.
Die Höhe der Beihilfen beläuft sich auf ca. 350 Mio. EUR für antragsberechtigte Unternehmen mit einem Produktionsstandort in Deutschland. Diese Firmen haben für die Erstellung der umfangreichen Antragsunterlagen jetzt nur noch wenige Wochen Zeit. Am 30. Mai 2014 müssen die Erstattungsanträge auf SPK / Strompreiskompensation für 2013 vollständig eingereicht sein. Die Beihilfen für indirekte CO2-Kosten sind für die Jahre 2013 bis 2020 geregelt und können jeweils nachträglich für ein abgelaufenes Kalenderjahr beantragt werden. Die Beihilfeanträge für das Antragsjahr 2013 müssen durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft werden und sind danach an die DEHSt / Deutschen Emissionshandelsstelle als zuständiger Behörde elektronisch signiert einzureichen.
Zur erfolgreichen Antragstellung auf Beihilfe für indirekte CO2-Kosten hat der C3CONSULT-Kooperationspartner GALLEHR+PARTNER einen umfangreichen Informationsleitfaden ausgearbeitet, den Sie unten verlinkt finden. Die Experten von GALLEHR+PARTNER stellen mit diesem Leitfaden einen Ablaufplan zur Verfügung, in welcher Reihenfolge die Antragsbearbeitung erfolgreich sein wird und welche rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt sein müssen, damit ein Antrag auf SPK termintreu eingereicht wird.
Weitergehende Informationen über das Antragsverfahren erhalten Sie von C3CONSULT in Kooperation mit GALLEHR+PARTNER, ebenso können die Experten von GALLEHR+PARTNER erste Einschätzungen und tendenzielle Angaben dazu machen, in welcher Höhe die zu erwartenden EU-Beihilfen für Ihr Industrieunternehmen ausfallen. Bitte bedenken Sie, dass für eine abschliessende Bearbeitung der Antragsunterlagen an die 8 Wochen eingeplant werden müssen, um die geforderte Datenbasis zu erstellen und im Formularverfahren einzureichen. Zu spät eingereichte Anträge werden nicht angenommen und die Beihilfe für das Berechnungsjahr 2013 würde somit entfallen.
Themen in dieser Meldung:
strompreiskompensation
eu
behilfe
behilfen
emissionshandel
co2
kosten
kostenerstattung
strompreishandel
strompreise
erstattung
energiekosten
industrieunternehmen
stahlerzeugung
aluminiumerzeugung
giesserei
papierfabriken
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Anfragen zum Thema SPK / Strompreiskompensation richten Sie bitte an:
Herrn Lars Imroth (lars.imroth(at)gallehr.de) oder an
Herrn Markus Kasten (kontakt(at)gallehr.de)
Fon: +49 6039 92 63 686
GALLEHR+PARTNER
Gallehr Sustainable Risk Management GmbH
Hauptstraße 43
D-61184 Karben
Anfragen zu redaktionellen Inhalten / PR-Öffentlichkeitsarbeit richten Sie an:
C3CONSULT Effizienz-Agentur IMROTH & ZIMMERMANN
Herrn Roland Zimmermann (CMO / Marketing Consultant)
eMail: presseinfo(at)c3consult.de
Fon: +49 30 367 367 69
Datum: 27.02.2014 - 14:09 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1025666
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Telefon:
Kategorie:
Energiewirtschaft
Anmerkungen:
Veröffentlichungen mit Quellennachweis gestattet; wir bitten um Überlassung von Belegexemplaren oder Web-Links zum Nachweis der Publikation.
Diese HerstellerNews wurde bisher 681 mal aufgerufen.
Die Meldung mit dem Titel:
"Checkup zur Strompreiskompensation - EU-Beihilfen gezielt beantragen
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
C3CONSULT Effizienz-Agentur Imroth & Zimmermann GbR (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Phasing-Out von in-effizienten Leuchtmitteln in der Industriebeleuchtung ab 2015 ...
Nach der EuP-Richtlinie 2005/32/EG wurden im privaten Bereich bereits in-effiziente Leuchtmittel - wie die 100 Watt- Glühlampe - verboten. Das sog. Phasing-Out von Natriumdampf-Leuchtmitteln (NAV) und HQL (Quecksilberhochdruck-Leuchtmittel) s ...Alle Meldungen von C3CONSULT Effizienz-Agentur Imroth & Zimmermann GbR
Umweltbewusste Planung bei Bauvorhaben
Gründung der European Fusion Association
Waste to Energy
Waste to Energy
Waste to Energy