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EEG-Umlage im Streit 2.0 / Strombezieher sollen die Weitergabe der EEG-Umlage beim Stromversorgungsvertrag prüfen (FOTO)

ID: 1123975


(ots) -
Immer Ärger mit den Stromversorgern. EEG-Umlage werden großteils
ohne gesonderte Vereinbarung verrechnet.

Care-Energy empfiehlt die Überprüfung der
EEG-Umlagenweiterverrechnung beim Stromversorgungsvertrag.

Verbraucher sollten die Vertragsbedingung, die sie von ihrem
Elektrizitätsversorger bekommen haben genau prüfen.

Energie-Experte und Care-Energy-Chef Martin Richard Kristek
erklärt:

"Prüfen Sie Ihre Stromverträge und die AGB, ob die
Weiterverrechnung der EEG-Umlage klar vereinbart wurde. Ein bloßer
Hinweis "zzgl. Steuern und Abgaben" reicht NICHT. Es muss klar
vereinbart sein, dass die EEG-Umlagekosten in der Höhe von xy Euro
als echter Zuschuss ohne Leistungsanspruch an Sie weiterverrechnet
werden dürfen und Sie müssen diesem zugestimmt haben."

Der Text des Gesetzes ist eindeutig:

§ 60 (EEG 2014) EEG-Umlage für Elektrizitätsversorgungsunternehmen
(1) Die Übertragungsnetzbetreiber können von
Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die Strom an Letztverbraucher
liefern, anteilig zu dem jeweils von den
Elektrizitätsversorgungsunternehmen an ihre Letztverbraucher
gelieferten Strom die Kosten für die erforderlichen Ausgaben nach
Abzug der erzielten Einnahmen und nach Maßgabe der
Ausgleichsmechanismusverordnung verlangen (EEG-Umlage).

Auf Deutsch bedeutet dies: Für jede gelieferte kWh muss der
Stromversorger die EEG-Umlage an den Übertragungsnetzbetrieb abführen
und nicht der Letztverbraucher an den Stromversorger - ist doch
einfach geschrieben, auch im Gesetz.

Wenn diese EEG-Umlagekosten des Versorgungsunternehmens nun auf
Strombezieher weiterverrechnet werden sollen, muss diese
Weiterverrechnung explizit vertraglich geregelt sein.

Die Weiterverrechnung hat ohne Umsatzsteuer zu geschehen, da auch




der Übertragungsnetzbetrieb die Umsatzsteuer an das
Elektrizitätsversorgungsunternehmen nicht verrechnet. Dies wegen des
Hinweises auf den Rechnungen der Übertragungsnetzbetriebe, dass es
sich um einen "echten Zuschuss" ohne Leistungsaustausch handelt und
deshalb ohne Umsatzsteuer verrechnet wird.

Der Grund dafür ist, dass sämtlicher EEG-Strom an die Börse
geliefert und dort abgehandelt wird, ausgenommen der
direktvermarktete EEG-Strom. Der Letztverbraucher erhält somit von
seinem Stromlieferanten im Regelfall keinen EEG-Strom geliefert,
außer es handelt sich um direktvermarkteten EEG-Strom.

Sollte es eine solche Vereinbarung nicht geben, in welcher die
Strombezieher klar vereinbart haben, zu welchen Konditionen die
EEG-Umlage weiterverrechnet werden darf, haben diese Kunden das Recht
die gesamten von ihnen bisher bezahlten EEG-Umlagekosten, welche noch
nicht verjährt sind, vom Stromversorger zurückzufordern und dies
begründet mit dem Fehlen der Vereinbarung.

Martin Richard Kristek lädt jeden Menschen ein, die Energiewende
gemeinsam mit ihm weiter voran zu bringen. Er möchte die Macht der
Großkonzerne, Oligopole und Seilschaften zügeln. Jeder neuer Kunde,
der zu Care-Energy kommt hilft damit, die Interessen der Kunden in
den Vordergrund zu stellen und schwächt damit genau dieses
jahrzehntelang aufgebaute System.

Care-Energy bietet allen Energiedienstleistungs-Kunden in
Deutschland die Möglichkeit, ihre Verträge mit den Stromlieferanten
durch die Rechtsabteilung von Care-Energy kostenlos überprüfen zu
lassen. Sollte die Prüfung ergeben, dass die EEG-Umlage ohne
Vereinbarung - also grundlos - erhoben und bezahlt wurde, bietet
Care-Energy auch die gerichtliche Klärung für deren EDL-Kunden an.

Aber auch der EEG-Streit von Care-Energy mit den
Übertragungsnetzbetrieben geht in die nächste Runde. Drei von vier
Übertragungsnetzbetriebe verloren den Rechtsstreit gegen Care-Energy
vor dem OLG Hamburg und gingen nicht in Revision vor den BGH obwohl
eben diese eine höchstrichterliche Entscheidung angeblich stets von
diesen gewollt war. Sämtliche Einladungen von Care-Energysich
gemeinsam auf den Verhandlungstisch zu setzen, um eine bilaterale
Lösung herbeizuführen scheiterten durch den Unwillen der
Übertragungsnetzbetriebe. Das Urteil wurde somit rechtskräftig.

Doch Care-Energy lässt nun nicht locker, verklagt jetzt eben diese
Übertragungsnetzbetriebe aktiv und geht somit in die Offensivposition
- es bleibt also spannend und Care-Energy zeigt sich ab jetzt in
Angriffsposition.



Pressekontakt:
Dkfm Marc März
Care-Energy Holding GmbH

Dessauer Strasse 2-4
20457 Hamburg

T.: 040 414 314 858 0
F.: 040 414 314 858 9
marc.maerz(at)care-energy.de


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Datum: 20.10.2014 - 17:02 Uhr
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