IndustrieTreff - Fracking-Gesetzesentwurf ist nicht mehrheitsfähig

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Fracking-Gesetzesentwurf ist nicht mehrheitsfähig

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(ots) - Am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett die
umstrittenen Fracking-Gesetzesentwürfe verabschiedet. Die
Kernforderungen von Umweltverbänden, Kirche und Bürgerinitiativen
finden sich jedoch nach wie vor nicht in dem geplanten
Gesetzesrahmen.

"Paradox ist, dass die Bundesregierung Fracking generell erlaubt,
obwohl sie selbst festgestellt hat und öffentlich kommuniziert, dass
die umstrittene Fördertechnik weder einen Beitrag zum Klimaschutz
noch zu unserer Versorgungssicherheit leisten kann", so Franziska
Buch, Energiereferentin am Umweltinstitut München. "Das bedeutet,
dass der Gesellschaft die volkswirtschaftlichen Kosten für die
entstehenden ökologischen Schäden aufgebürdet werden, ohne dass dem
ein gesellschaftlicher Nutzen gegenübersteht."

Neu aufgenommen wurde eine Ausweitung der Verbotszonen auf die
Einzugsgebiete von Wasserentnahmestellen für die öffentliche
Wasserversorgung sowie von Brunnen nach dem
Wassersicherstellungsgesetz, von Trinkwassergewinnungsgebieten und
Talsperren. Die Bundesländer erhalten zudem die Möglichkeit, Fracking
in Steinkohlebergbaugebieten sowie in Einzugsgebieten von
Mineralwasservorkommen und Wasserentnahmestellen für die
Getränkeherstellung zu verbieten.

Außerhalb der Verbotszonen soll Fracking zur Ausbeutung
unkonventioneller Erdgasvorkommen ab sofort unterhalb von 3000 Metern
Tiefe möglich sein - genau dort, wo der Großteil der
Schiefergasvorkommen vermutet wird. Oberhalb von 3000 Metern soll der
kommerzielle Einsatz von Fracking ab 2018 möglich werden, wenn eine
Expertenkommission die jeweiligen Vorhaben für unbedenklich erklärt.
Neben der unzureichenden Regelung für die Entsorgung des giftigen
Lagerstättenwassers ist dies einer der Hauptkritikpunkte der
Fracking-Gegner. Auch die NRW-Landesgruppe der SPD forderte letzte




Woche stattdessen ein Fracking-Moratorium bis 2021.

"Die Regierung hat es versäumt, sich kategorisch gegen diese
Risikotechnologie zu entscheiden, die mit enormem Wasser- und
Flächenverbrauch einhergeht und die Klimaschutzbemühungen
Deutschlands konterkariert", kritisiert Franziska Buch. "Nun ist es
die Pflicht der Abgeordneten, im parlamentarischen Prozess Änderungen
am Gesetzesentwurf durchzusetzen, die dem vorsorgenden Umwelt- und
Klimaschutz entsprechen." Tatsächlich regt sich bereits durch alle
Parteien hindurch massiver Widerstand gegen das Gesetz. Die
Bundestagsabgeordneten sind sich einig, dass die Einschränkungen für
Fracking nicht weitreichend genug sind. Es wird daher immer
wahrscheinlicher, dass der gesetzliche Rahmen nicht in seiner
jetzigen Form durch den Bundestag verabschiedet wird.



Pressekontakt:
Umweltinstitut München e.V

Franziska Buch
Referentin für Energie & Klima
fb(at)umweltinstitut.org
Tel.: (089) 30 77 49 - 17
Mobil: (0157) 34 72 48 99

Fabian Holzheid
Vorstand, Pressesprecher
fh(at)umweltinstitut.org
Tel.: (089) 30 77 49 - 19


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Datum: 01.04.2015 - 11:54 Uhr
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