IndustrieTreff - Energiekennwerte in Immobilienanzeigen: Ende derÜbergangsfrist

IndustrieTreff

Energiekennwerte in Immobilienanzeigen: Ende derÜbergangsfrist

ID: 1206172

(PresseBox) - In Immobilienanzeigen müssen nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) Energiekennwerte für inserierte Gebäude angegeben werden, wenn bereits ein Energieausweis vorliegt. Ab 1. Mai 2015 wird ein Verstoß gegen diese Vorschrift als Ordnungswidrigkeit betrachtet, dann drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro. Die IHK empfiehlt deshalb allen Verkäufern, Vermietern oder Verpächtern von Immobilien sicher zu stellen, dass ihre Immobilienanzeige diese Pflichtangaben enthält.
Auch für einen beauftragten Immobilienmakler können sich aus einer Nebenpflicht des Maklervertrags Haftungsrisiken ergeben ? nämlich dann, wenn er mögliche Aufklärungspflichten gegenüber seinem Auftraggeber verletzt.
Hilfestellung zur Anwendung der EnEV erhalten Betroffene von spezialisierten Dienstleistern, aus dem Umweltfirmeninformationssystem der IHK-Organisation (www.umfis.de). Die IHK Saarland hält auf ihrer Website (www.saarland.ihk.de) unter der Kennzahl 65 zudem das aktualisierte Merkblatt ?Novellierte Energieeinsparverordnung - EnEV (W03)? mit weiteren Informationen bereit.




Themen in dieser Meldung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



Kontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Heizungsmarkt:Öl-Brennwerttechnik gefragt (FOTO)
Bulb Fiction - LED Globe Glühbirne rEvolution 60 von ChiliconValley
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 29.04.2015 - 16:34 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1206172
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Saarbrücken


Telefon:

Kategorie:

Energiewirtschaft


Anmerkungen:


Diese HerstellerNews wurde bisher 688 mal aufgerufen.


Die Meldung mit dem Titel:
"Energiekennwerte in Immobilienanzeigen: Ende derÜbergangsfrist
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Industrie- und Handelskammer des Saarlandes (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Industrie- und Handelskammer des Saarlandes