Neues KWK-Gesetz nimmt Gestalt an
Der erste Entwurf zum neuen Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) liegt vor und offenbart zahlreiche Änderungen gegenüber dem bisherigen KWKG 2012. Das BHKW-Infozentrum berichtet auf seinen Informationsseiten über die Neuerungen des KWKG 2016.
(PresseBox) - Seit wenigen Tagen befindet sich ein erster Gesetzes-Entwurf zum neuen KWK-Gesetz im Umlauf. Wahrscheinlich noch im Juli wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) den Referentenentwurf des neu gestalteten KWK-Gesetzes veröffentlichen.
Das BHKW-Infozentrum Rastatt hat am 14. Juli 2015 einen Übersichtsbericht mit dem Titel "Neues KWK-Gesetz nimmt Gestalt an" (http://www.bhkw-infozentrum.de/statement/KWKG-2016-neues-kwk-gesetz-nimmt-gestalt-an.html) auf seinen Informationsseiten veröffentlicht.
Es bewahrheitet sich nun, was sich in den letzten Monaten abgezeichnet hat:
?für den in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeisten KWK-Strom erhalten KWK-Anlagenbetreiber höhere KWK-Zuschläge. Dies macht bis zu 2,6 Cent/kWh an Zusatzeinnahmen aus.
?für den KWK-Strom, der nicht in ein Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird, erhalten KWK-Anlagenbetreiber grundsätzlich keine KWK-Förderung mehr. Lediglich Mini-KWK-Anlagen bis 50 kW sowie KWK-Anlagen in der stromkostenintensive Industrie erhalten KWK-Zuschläge u. a. für den selbstgenutzten KWK-Strom.
Mini-KWK-Anlagen profitieren zukünftig nicht mehr von der Möglichkeit einer Anlagen-Modernisierung. Brennstoffzellen verlieren ihre bisher gewährten Privilegien und werden zukünftig wie konventionelle KWK-Anlagen kategorisiert.
Der Bestandsschutz von erdgasbetriebenen KWK-Anlagen der allgemeinen Versorgung, die weder nach dem EEG gefördert werden, noch aktuell eine KWK-Förderung erhalten, wird eine finanziell gewichtige Rolle innerhalb des neuen KWK-Gesetzes einnehmen. In den Jahren 2016 bis 2019 ist für bestehende hocheffiziente KWK-Anlagen eine zeitlich befristete Förderung in Höhe von 1,6 Cent/kWh vorgesehen.
Neue kohlebefeuerte Heizkraftwerke erhalten keine KWK-Förderung mehr. Auch bei einer Modernisierung bestehender Kohle-KWK-Anlagen werden keine KWK-Zuschlagszahlungen mehr gewährt.
Weitere Informationen zum neuen KWK-Gesetz wie z. B. zu den Übergangsvorschriften bei einer Inbetriebnahme von KWK-Anlagen über den Jahreswechsel 2015/2016 können der Rubrik "Aktuelle Statements" (http://www.bhkw-infozentrum.de/akt_statements.html) des BHKW-Infozentrums entnommen werden.
Das BHKW-Infozentrum befindet sich derzeit in der Restrukturierung. Mitte August werden die rund 3.000 Informationsseiten in neuem Layout und mit übersichtlicher Struktur veröffentlicht.
Seit 1999 informiert die BHKW-Infozentrum GbR (www.bhkw-infozentrum.de) auf zahlreichen Webseiten sowie in Fachzeitschriften über neue Technologien im Bereich alternativer und regenerativer Energieerzeugung mittels Blockheizkraftwerken (BHKW). Außerdem werden die Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erläutert.
Ab September 2015 wird eine BHKW-Datenbank mit komfortabler Suchfunktion auf der Seite BHKW-Beispiele.de (http://www.bhkw-beispiele.de) online sein.
Außerdem können Interessierte in dem BHKW-Kenndaten-Tool 2015 (http://www.bhkw-kenndaten.de) aus einer Datenbank von mehr als 1.300 KWK-Modulen die technischen Daten sowie die Investitionskosten der jeweils interessanten Leistungsgröße heraus suchen.
Nahezu wöchentlich werden über den derzeit größten internetbasierten BHKW-Newsletter mehr als 11.000 Abonnenten kostenlos informiert (www.bhkw-infozentrum.de/service/newsletter.html).
Im Socialmedia-Bereich posten die Fachleute des BHKW-Infozentrums aktuelle Meldungen auf Facebook (www.facebook.com/bhkw.infozentrum), auf Twitter (www.twitter.com/bhkwinfozentrum) sowie in der XING-Gruppe "Blockheizkraftwerke - Energieversorgung der Zukunft"´(https://www.xing.com/net/blockheizkraftwerke/).
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Datum: 14.07.2015 - 12:50 Uhr
Sprache: Deutsch
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Rastatt
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Kategorie:
Energiewirtschaft
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