IndustrieTreff - Zu viel Quecksilber in Energiesparlampen: Deutsche Umwelthilfe gewinnt Rechtsstreit gegen den Herste

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Zu viel Quecksilber in Energiesparlampen: Deutsche Umwelthilfe gewinnt Rechtsstreit gegen den Hersteller Brilliant AG

ID: 1277223

(ots) - Entscheidung am Oberlandesgericht Celle schützt
Verbraucher - DUH fordert funktionierende staatliche Kontrollen zur
Einhaltung von Grenzwerten

Die Brilliant AG darf keine Energiesparlampen mit zu hohem
Quecksilbergehalt mehr in Verkehr bringen. Dies entschied das
Oberlandesgericht Celle mit seinem heutigen Urteil in zweiter Instanz
und bestätigt damit das Urteil des Landgerichts Stade vom 13.12.2012.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte bei mehreren Laboranalysen von
verschiedenen Energiesparlampen der Brilliant AG deutliche
Überschreitungen des gesetzlich erlaubten Grenzwerts für Quecksilber
festgestellt. Weil das Unternehmen einer Aufforderung der
Umweltschutzorganisation nicht nachkam, eine Unterlassungserklärung
abzugeben, klagte die DUH wegen Verstoßes gegen das Elektro- und
Elektronikgerätegesetz (ElektroG) und bekam in erster Instanz Recht.
Das Urteil wurde nun in zweiter Instanz bestätigt, nachdem die
Brilliant AG in Berufung gegangen war.

"Dass einige Unternehmen per Gerichtsurteil dazu gezwungen werden
müssen, die Verantwortung für ihre Produkte zu übernehmen und die
geltenden Gesetze einzuhalten, ist bedauerlich und zeugt von
mangelndem Verantwortungsgefühl gegenüber den Verbrauchern und der
Umwelt", sagt der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. "Wir werden
weiterhin konsequent gegen Hersteller von Energiesparlampen mit
unzulässig hohen Quecksilbergehalten vorgehen. Gleichzeitig müssen
aber auch die Bundesländer endlich eine funktionierende Kontrolle
aufbauen."

Energiesparlampen sind im Normalbetrieb ungefährlich und ungiftig.
Technisch bedingt beinhalten sie jedoch eine geringe Menge
Quecksilber, die im Fall eines Bruchs freigesetzt werden kann. Der
Grenzwert für Quecksilber in Energiesparlampen wurde zum 1. Januar
2013 europaweit auf 2,5 mg pro Lampe gesenkt. Seit September 2010




müssen Hersteller auf der Verpackung zudem angeben, wie viel
Quecksilber in den Energiesparlampen enthalten ist.

"Mit dem heutigen Urteil des OLG Celle wird in der Art eines
Grundsatzurteils bestätigt, dass Umwelt- und
Verbraucherschutzverbände die vorgegebenen Quecksilbergrenzwerte
gerichtlich gegenüber den Herstellern der Produkte durchsetzen
können. Auch deshalb freuen wir uns über die Entscheidung des
Gerichts, die den Schutz der Verbraucher stärkt", sagt Rechtsanwalt
Remo Klinger, der die DUH in der rechtlichen Auseinandersetzung
vertrat.

Das Urteil steht unter http://l.duh.de/p191015a zur Verfügung.



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch(at)duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt
Mobil: 0171 2435458, E-Mail: klinger(at)geulen.com

Daniel Hufeisen, Pressesprecher
Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: hufeisen(at)duh.de

DUH im Internet: www.duh.de, Twitter: https://twitter.com/Umwelthilfe


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Datum: 19.10.2015 - 10:49 Uhr
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