IndustrieTreff - Ausschreibungen für Windenergie gefährden Bürgerenergiewende

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Ausschreibungen für Windenergie gefährden Bürgerenergiewende

ID: 1312886

(ots) - Deutsche Umwelthilfe (DUH), Germanwatch und WWF
fordern von Bundeswirtschaftsminister Gabriel Änderungen bei
geplanten Regeln für Ausschreibungen. Bürger und Genossenschaften
müssen zentrale Triebkraft der Energiewende bleiben. Die geplanten
Regeln sehen keine ausreichenden Ausnahmen für kleine, bürgernahe
Projekte vor. DUH, Germanwatch und WWF sehen Akzeptanz der
Energiewende in Gefahr.

Anlässlich des gestrigen Windenergiegipfeltreffens der
Ministerpräsidenten der Nordländer in Wismar fordern die
Umweltverbände DUH, Germanwatch und WWF Energieminister Sigmar
Gabriel auf, auch künftig die Entwicklung von kleinen, bürgernahen
Windkraftprojekten zu ermöglichen. Das Wirtschaftsministerium hat in
seinem Eckpunkte-Papier vor wenigen Wochen angekündigt, dass alle
Windenergieanlagen größer als ein Megawatt (MW) ab 2017
ausgeschrieben werden sollen. Wegen hoher Vorlaufkosten und
Risikoaufschlägen würde dies die Realisierung von
Bürgerenergievorhaben bedrohen. Denn Windenergieanlagen weisen heute
bereits eine durchschnittliche Größe von zwei bis dreikommafünf MW
auf.

"Die Beteiligung von Bürgern und Genossenschaften vor Ort ist eine
wichtige Grundlage für die Akzeptanz der Energiewende", so die
Verbände. "Bundeswirtschaftsminister Gabriel sollte den vorhandenen
europapolitischen Spielraum nutzen, um Bürgerenergieprojekte
weiterhin zu ermöglichen."

Die EU-Kommission hat in einem Schreiben darauf hingewiesen, dass
Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht für kleine Projekte bis zu
einer Höhe von je 18 MW möglich sind. Mithilfe dieser
"De-Minimis-Regel" sollen diese Projekte weiterhin über das
bestehende EEG gefördert werden.

Einen weiteren Schwachpunkt des Eckpunktepapiers sehen DUH,
Germanwatch und WWF darin, dass das Wirtschaftsministerium die




Ausbauziele für Windenergie vom realisierten Ausbau anderer
erneuerbarer Energien abhängig machen will. Damit sind die
Ausbauziele für Wind nicht mehr zuverlässig planbar, was wiederum die
Planungssicherheit insbesondere kleiner Marktteilnehmer gefährdet.
Ausgerechnet die kostengünstigste Form der erneuerbaren Energien -
Windstrom an Land - wird damit massiv eingeschränkt.

Hintergrund:

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll in diesem Jahr
umfassend reformiert werden. Das bisherige System der einheitlichen
Einspeisetarife, das allen Investoren über 20 Jahre eine feste
Vergütung garantiert, wird abgeschafft. Das neue Förderregime sieht
vor, jährlich ein variables und vom Zubau anderer erneuerbarer
Energiequellen abhängiges Volumen an Windenergie-Leistung
auszuschreiben. Den Zuschlag erhalten die kostengünstigsten Angebote.
Die Erfahrung in anderen Staaten zeigt, dass dieses Verfahren für
kleinere Investoren wegen hoher Vorlaufkosten und Risikoaufschläge
ungeeignet ist. Die EU-Kommission hatte deshalb bis zu einer
bestimmten Anlagengröße Ausnahmen von dieser Regelung zugestanden,
die sogenannte "De-Minimis-Regel". Unterhalb dieser Grenze könnte
weiter das bisherige EEG zur Anwendung kommen.



Pressekontakt:
Ann-Kathrin Marggraf, Pressereferentin DUH
Tel.: 030 2400867-21, Mobil: 0151 26749133, E-Mail: marggraf(at)duh.de

Stefan Küper, Pressesprecher Germanwatch
Tel.: 0151 / 25211072, E-Mail: kueper(at)germanwatch.org

Sylvia Ratzlaff, Pressesprecherin WWF
Tel.: 030 311777-467, E-Mail: Sylvia.ratzlaff(at)wwf.de

DUH im Internet: www.duh.de, Twitter: https://twitter.com/Umwelthilfe


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Datum: 26.01.2016 - 09:59 Uhr
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