TTIP: Reformvorschlag der EU-Kommission zu ISDS ist "alter Wein in neuen Schläuchen". Verbindliche Standards für Konzerne anstatt Sonderrechte gefordert
(ots) - Vor der in der kommenden Woche beginnenden zwölften
Verhandlungsrunde des Transatlantischen Freihandelsabkommens (TTIP) 
in Brüssel hat Hubert Weiger, der Vorsitzende des Bund für Umwelt und
Naturschutz Deutschland (BUND), den Reformvorschlag für das 
Investor-Staat-Streitschlichtungssystem (ISDS) der EU-Kommission 
kritisiert.
   Weiger: "Der Vorschlag der EU-Kommission ist alter Wein in neuen 
Schläuchen. Hier wird als Richtungswechsel verkauft, was am 
Grundsatzproblem nichts ändert. Die Konzerne behalten 
Sonderklagerechte, mit denen sie gesetzgeberische oder staatliche 
Maßnahmen aushebeln können, ohne an ökologische oder soziale 
Standards gebunden zu sein."
   Zwar reagiere der Vorschlag der EU-Kommission auf von 
Nichtregierungsorganisationen geäußerte Kritik an der 
Investor-Staat-Streitschlichtung. So sollen die Streitverfahren nicht
mehr unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Laut 
EU-Kommission enthalte der Reformvorschlag außerdem Regeln, um 
Gesetze zum Schutz der Verbraucher und der Umwelt von 
Investorenklagen auszunehmen. Diese Regelungen seien jedoch viel zu 
schwammig formuliert.
   "Der Umwelt- und Verbraucherschutz soll auch künftig hinter den 
Gewinninteressen von Unternehmen zurückstehen. Im Gegensatz zu 
einheimischen Firmen und Privatpersonen können ausländische Konzerne 
weiterhin nationales Recht umgehen und Regierungen auf hohe 
Schadensersatzsummen verklagen. Jedes auf nationaler, Landes- oder 
kommunaler Ebene erlassene Gesetz kann dann Anlass für eine Klage 
sein", sagte Weiger.
   "Das System der Investor-Staat-Streitschlichtung hat sich 
überlebt. Viele Großkonzerne benutzen es, um demokratisch 
legitimierte Entscheidungen in ihrem Sinne zu verändern oder zu 
blockieren. Die Klage des Energiekonzerns Vattenfall gegen den 
deutschen Atomausstieg ist dafür nur ein Beispiel. Die Vorschläge der
EU-Kommission ändern daran leider nichts", sagte der 
BUND-Vorsitzende.
   Anstatt Konzernen mehr Rechte zu geben, sollten sich die 
EU-Kommission und die deutsche Bundesregierung für international 
verbindliche ökologische und soziale Pflichten für Unternehmen 
einsetzen. Davon sei weder beim Handelsabkommen TTIP zwischen der EU 
und den USA noch bei CETA zwischen EU und Kanada die Rede, so Weiger.
   Eine BUND-Analyse zur Ablehnung des ISDS-Reformvorschlags der 
EU-Kommission finden Sie im Internet unter: www.bund.net/isds
Pressekontakt:
Maja Volland, BUND-TTIP-Expertin, Tel. 030-27586-568, E-Mail: 
maja.volland(at)bund.net bzw. Rüdiger Rosenthal, BUND-Pressesprecher, 
Tel. 030-27586-425, E-Mail: presse(at)bund.net
Internet: www.bund.net
      
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Datum: 17.02.2016 - 10:16 Uhr
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