Rechtsgutachten der Humboldt-Universität belegt: Das EEG ist verfassungs- und europarechtswidrig
(ots) - 
   Kein Gesetz in der deutschen Geschichte wurde binnen weniger Jahre
so häufig reformiert wie das EEG. Trotz aller Reformen bestehen die 
gravierenden Mängel des EEG bezüglich Verfassungs- wie Europarechts 
bei der Formulierung sowie der Anwendung des Gesetzes weiter. Auch 
die bisher angekündigten Eckpunkte der bevorstehenden EEG-Reform im 
Frühjahr 2016 lassen keine Änderungen des Zustands erwarten.
   Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, Institut für Energie- und 
Wettbewerbsrecht der kommunalen Wirtschaft e.V. an der 
Humboldt-Universität zu Berlin: 
   "Das EEG in seiner bestehenden Form ist ein fortgesetzter 
Rechtsverstoß zu Lasten der Verbraucher. Das Gesetz weißt zahlreiche 
Mängel auf. Aufbau und Anwendung des EEG diskriminieren europäische 
Stromerzeuger, die zwar zahlen, aber für Ökostromproduktion nicht 
kassieren dürfen. Ausschließlich deutschen Ökostrom fördern zu wollen
ist zwar politisch nachvollziehbar, aber ein unverhältnismäßiger, 
diskriminierender Verstoß gegen die Freiheit des Warenverkehrs im 
extra zu diesem Zweck geschaffenen Verbundnetzes. Die von den 
Netzbetreibern eingezogene Umlage ist vom Wesen her eigentlich eine 
Steuer, die entsprechend von Unternehmen nicht eingezogen werden 
dürfte. Als Steuer, die alle Stromkunden betrifft, dürfte die 
EEG-Umlage zudem keine Anlagen fördern, die sich bereits amortisiert 
haben und deren Produkte nicht zu normalen Marktpreisen verkauft 
werden können. Die bestehende Überförderung von Ökostrom ist in jeder
Hinsicht falsch, die EEG-Umlage füllt nur die Taschen einzelner 
Produzenten und der Netzbetreiber, die die Milliarden innerhalb des 
Systems verwalten."
   Aus Sicht von Prof. Schwintowski ist es nur eine Frage der Zeit, 
bis das EEG in seiner aktuellen Form entweder vor europäischen 
Institutionen oder dem BVerfG scheitert. "Jeder ausländische 
Ökostromproduzent und jeder deutsche Stromkunde hätten die 
Möglichkeit den Klageweg gegen das EEG an unterschiedlichen Stellen 
zu beschreiten. Bereits die EEG-Reform 2014 war ein nicht gelungener 
Versuch die Mängel des Gesetzes zu korrigieren um einem europäischen 
Vertragsverletzungsverfahren und einer Verurteilung vor dem EuGH zu 
entgehen. Die anstehende Novelle des EEG muss die zahlreichen 
Rechtsmängel des Gesetzes beseitigen und statt weiterer 
Detailkosmetik endlich zu einem angemessenen, rechtskonformen 
nationalen Fördersystem führen."
Pressekontakt:
Büro Prof. Hans-Peter Schwintowski
hps(at)rewi.hu-berlin.de
Tel.: 030 2093-3457
      
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Datum: 17.02.2016 - 12:10 Uhr
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