Windbranche unterstützt Bundesratsantrag zur Förderung von Bürgerwindparks
(ots) - Der Landesverband Windenergie Schleswig-Holstein 
unterstützt einen Entschließungsantrag der Bundesländer 
Schleswig-Holstein, Bayern, Nordrhein-Westfalen, 
Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt zur Förderung von 
Bürgerwindparks. Nach diesem Antrag sollen Bürgerwindparks bei 
Ausschreibungen eine Zuschlagsgarantie bekommen, ohne vorher ein 
konkretes Angebot abgeben zu müssen. Die Konditionen für den Zuschlag
richten sich nach dem rentabelsten Gebot der Wettbewerber. Über den 
Antrag auf Initiative der Landesregierung Schleswig-Holstein berät 
der Bundesrat am kommenden Freitag, 22. April 2016.
   "Bürgerwindparks genießen in der Bevölkerung eine viel höhere 
Akzeptanz als institutionelle Investorenmodelle. Zudem kommen die 
Gewinne bei Bürgerprojekten den Kommunen zugute und fließen nicht an 
fremde Konzerne, die sich eventuell sogar im Ausland befinden", sagt 
Nicole Knudsen, Geschäftsstellenleiterin des Landesverbands. "Das 
Ziel der Landesregierungen ist es, Bürgern weiterhin eine Beteiligung
an nachhaltigen Energieprojekten zu ermöglichen und die Wertschöpfung
in der Region zu halten. Das begrüßen wir ausdrücklich", so Knudsen. 
Ansonsten bestehe die Gefahr, Bürger zum desinteressierten Zaungast 
der Energiewende zu machen.
   Hintergrund: Nach dem aktuellen Entwurf der EEG-Novelle wird die 
Vergabe von Windenergie-Ausbaukapazitäten ab 2017 bundesweit 
ausgeschrieben. Dabei gibt die Bundesregierung eine 
Gesamt-Leistungsmenge vor, beispielsweise 400 Megawatt (MW) pro 
Quartal eines Jahres. Auf Teilmengen davon, beispielsweise 20 MW, 
können sich solche Unternehmen oder Bürger bewerben, welche bereits 
die Flächen für potenzielle Windenergieanlagen vorweisen können. Der 
Standort ist dabei unerheblich. Er kann sich genauso in Nordfriesland
wie in Südbayern befinden.
   In ihrer Bewerbung nennen die Bieter den Preis pro produzierter 
Kilowattstunde (Einspeisevergütung), den sie verlangen, um die Anlage
zu errichten, beispielsweise 6 Cent pro Kilowattstunde. Vereinfacht 
beschrieben, erteilt die Bundesnetzagentur die Zuschläge in 
Reihenfolge der niedrigsten Gebote, bis die jeweilige Ausbaumenge von
beispielsweise 400 MW erreicht ist.
   Zu befürchten ist, dass Bürgerwindparks nach diesem System nicht 
zum Zuge kommen, weil das Investitionsrisiko für Flächen und 
Projektierungen zu hoch ist und weil institutionelle Anleger über 
einen Preiskampf einen Verdrängungswettbewerb einleiten werden. In 
einzelnen EU-Ländern wie Spanien bewerben sich bereits Interessenten 
mit einem "Mindestpreis" von 0 Cent, nur um in den Markt zu kommen. 
Mit dem Bundesrats-Entschließungsantrag wollen die fünf Bundesländer 
dieser Gefahr entgegentreten. Die Initiative sieht vor, dass 
Bürgerenergieprojekte garantiert jeweils zu den Konditionen des 
höchsten erfolgreichen Angebots jeder Ausschreibungsrunde den 
Zuschlag bekommen - beispielsweise zu 8 Cent pro Kilowattstunde.
Pressekontakt:
Bundesverband Windenergie
Nicole Knudsen
Leiterin Landesgeschäftsstelle Schleswig-Holstein
Tel.: (04841) 663210
E-Mail:  sh(at)bwe-regional.de
      
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Datum: 19.04.2016 - 09:00 Uhr
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