IndustrieTreff - Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen - PROGAS fragte bei zertifiziertem Sachkundigen nach

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Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen - PROGAS fragte bei zertifiziertem Sachkundigen nach

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(industrietreff) - Im Sommer ist Hochsaison für Camping-Urlauber. Das mobile Flüssiggas ist die ideale Reisebegleitung. Doch Wohnmobilbesitzer sollten einige Punkte beachten, damit die schönste Zeit des Jahres ein ungetrübtes Vergnügen wird. Das Unternehmen PROGAS, das zu den führenden Flüssiggasversorgern in Deutschland gehört, fragte hierzu nach bei Bernd Windeler. Der vom Deutschen Verband Flüssiggas (DVFG) zertifizierte Sachkundige für Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen führt regelmäßig Gasprüfungen beim PROGAS-Partner "Mobilcamping Holzminden" durch.

1) Vor dem Start sollte man sich vergewissern, dass die Flüssiggasanlage turnusgemäß auf ihre Sicherheit überprüft wurde. Viele Campingplätze dürfen ohne gültige Prüfdokumente nicht befahren werden. Wohnmobil- und Wohnwagenbesitzer sind dazu verpflichtet, alle zwei Jahre eine Gasprüfung durchführen zu lassen. Sonst werden die Fahrzeuge nicht zur Hauptuntersuchung zugelassen und auch der Versicherungsschutz ist gefährdet. Schon der Transport der Gasflaschen kann dann als Verstoß gegen die Bestimmungen der Gefahrgutverordnung geahndet werden.

2) Moderne Gasanlagen sind eigentlich narrensicher. Das größte Problem bilden Manipulationen an den Einrichtungen. Schon das Schiefaufsetzen von Verschraubungen birgt Gefahren. Deswegen gilt: Hände weg von Gasanlagen! Reparaturen niemals selbst durchführen und wenn doch, immer erst vom Sachkundigen abnehmen lassen, bevor die Gasanlage wieder in Betrieb genommen wird. Auch eigene Dichtheitsprüfungen bieten keine ausreichende Sicherheit. Fachleute testen das gesamte System mit einem erhöhten Prüfdruck von 150 Millibar.

3) Alle Gasgeräte im Fahrzeug müssen eine Zulassung und eine CE-Prüfnummer haben. In diesen Geräten ist eine Zündsicherung, die bei Erlöschung der Gasflamme die Gaszufuhr unterbricht. In Fahrzeugen, die nach dem 1. Januar 2007 die Typgenehmigung erhalten haben, dürfen EU-weit Flüssiggasanlagen auch während der Fahrt betrieben werden. Diese Gasanlagen müssen den Heizgeräterichtlinien 2001/56/EG, 2004/78/EG und 2006/119/EG entsprechen und gemäß DIN EN 1949 aufgebaut sein. Dazu müssen eine Schlauchbruchsicherung und eine automatische Sicherheits-Absperreinrichtung, etwa ein Gasdruckregler mit Crash- und Neigungssensor, eingebaut sein. Diese Sicherheitsfaktoren verhindern, dass bei Unfällen, oder wenn das Fahrzeug auf der Seite liegt, Flüssiggas frei wird. Sonst dürfen Gasgeräte während der Fahrt nicht betrieben werden.





4) Im Flaschenaufstellraum, kurz Gasschrank, finden in den meisten Fällen zwei Flaschen Platz. Nicht angeschlossene Flaschen müssen immer die Schutzkappe aufhaben, auch wenn sie komplett leer sind, sonst drohen Strafzahlungen. Bei Doppelanlagen, wie Duo- oder Triomatic, dürfen auch beide Flaschen angeschlossen sein. Weitere Flaschen dürfen nur an Bord sein, wenn auch diese ordnungsgemäß aufgestellt sind. Und das geht in der Regel nur mit einem zweiten Gasschrank.

5) Im Gasschrank sind Glühlampen mit Türkontaktschalter, batteriebetriebene LED-Leuchten oder andere Zündquellen nicht erlaubt. Wenn Beleuchtung benötigt ist, muss diese explosionsgeschützt sein. Um Kosten zu vermeiden, sollte vor Kauf und Einbau mit einem Sachkundigen gesprochen werden.
Der Schrank wird oft als zusätzlicher Stauraum, etwa für Putzlappen, genutzt. Die Entlüftungen müssen aber unbedingt frei bleiben. Sonst könnte bei einer undichten Leitung Gas in den Innenraum eindringen, sich mit Luft vermischen und ein zünd- und explosionsfähiges Gemisch bilden. Das ist schon bei zwei bis drei Prozent Gasanteil in der Luft im Fahrzeug erreicht.

6) Beim Tankstopp muss wegen der Entzündungsgefahr die Gasflamme aus sein. Der Kühlschrank kann trotzdem weiter laufen. Modernere Geräte haben eine Automatik: Während der Fahrt läuft der Kühlschrank auf 12 Volt. Beim Halten wird weitere 15 Minuten auf 12 Volt gekühlt, danach schaltet der Schrank auf Gas um.
Am Ziel sollte der Kühlschrank im Gasbetrieb laufen. Er erzielt so eine bessere Kühlleistung und ist zudem deutlich sparsamer als im Betrieb mit 230 Volt. Das zahlt sich schnell in barer Münze aus.

7) Wenn man Gasgeruch oder Ausströmgeräusche wahrnimmt, sofort die Flasche zudrehen. Bei einem elektrischen Ventil mit Gasfernschalter funktioniert das auf Knopfdruck. Danach sollte die Anlage sofort überprüft werden. Das geht beim Sachkundigen oder auch beim TÜV, Dekra oder GTÜ. Dort ist allerdings nur an bestimmten Tagen ein Prüfer im Haus.


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

PROGAS gehört mit 300 Mitarbeitern zu den führenden Flüssiggasversorgern in Deutschland. In einem flächendeckenden Vertriebsnetz beliefert der Anbieter private und gewerbliche Kunden sowie öffentliche Einrichtungen zuverlässig mit Flüssiggas nach DIN 51622. Seit Mai 2016 hat das Unternehmen sein Flaschengas-Sortiment klimaneutral gestellt. Das Angebot ist an bundesweit über 2.500 Verkaufsstellen erhältlich.



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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 25.08.2016 - 11:00 Uhr
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