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bne/LichtBlick SE: Gutachten zu Netzgebühren / Milliarden-Entlastungen für Verbraucher möglich / Netzausbau nicht gefährdet (FOTO)

ID: 1396616


(ots) -
Strom- und Gaskunden könnten in den kommenden Jahren rund sechs
Milliarden Euro an Netzentgelten sparen. Denn laut einem am heutigen
Dienstag veröffentlichten Gutachten sind die von der
Bundesnetzagentur festgelegten Garantiezinsen für die Strom- und
Gasnetzbetreiber deutlich zu hoch. Das Gutachten von Prof. Dr. Wein
vom Institut für Volkswirtschaftslehre an der Universität Lüneburg
wurde im Auftrag des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne) und
des Energie- und IT-Unternehmens LichtBlick SE erstellt.

Zum Hintergrund: Mit den garantierten Eigenkapitalzinsen will der
Gesetzgeber Investitionen in die Strom- und Gasnetze anreizen.
Energiekunden zahlen diese über die Netzentgelte. Der Zinssatz wird
von der Bundesnetzagentur festgelegt. Aktuell liegt er bei 9,05
Prozent. Die Behörde strebt nun eine Zinssenkung auf 6,91 Prozent für
den Zeitraum von 2019 bis 2023 für Stromnetzbetreiber bzw. von 2018
bis 2022 für Gasnetzbetreiber an.

Laut gemeinsamen Gutachten von Bundesverband Neue
Energiewirtschaft (bne) und LichtBlick bleibt das Netz auch bei einem
Garantiezins von 5,04 Prozent für Investoren künftig attraktiv -
gerade auch im Vergleich zu anderen Geschäften. Da es sich beim
Strom- und Gasnetz um Monopole handelt, gilt das Geschäft als
risikoarm. "Die Zinssätze für risikoarme bzw. sehr risikoschwache
Anlagealternativen sind nahezu auf Null gefallen bzw. sind negativ
geworden", heißt es dazu im Gutachten. Die Bundesnetzagentur habe
diesen "Strukturbruch" seit der Finanzkrise 2008 bei ihren
Berechnungen nicht ausreichend berücksichtigt.

"Die Energiewende darf nicht länger als Begründung für
sensationelle Profite im Monopolbereich missbraucht werden. Für
Energiekunden bedeutet ein Absenken der Zinssätze endlich eine
Ersparnis und das in Milliardenhöhe. Für den notwendigen Netzausbau,




der auch bei höheren Renditen nicht vorangekommen ist, bliebe dennoch
genügend Geld", betont bne-Geschäftsführer Robert Busch.

Zu frühe Festlegung

Unnötige Kosten verursacht laut Gutachten vor allem die geplante
Festlegung des künftigen Zinssatzes bereits in diesem Herbst. Der
Grund: Ein Bestandteil, der Basiszins, ergibt sich aus den
durchschnittlichen Renditen für Wertpapiere der vergangenen zehn
Jahre. Laut einem Rechtsgutachten der Kanzlei RAUE LLP ist eine
Entscheidung bereits in diesem Jahr nicht mit geltendem Recht
vereinbar. Angemessen wäre eine Festlegung der Zinssätze für
Stromnetzbetreiber im Jahr 2018 und für Gasnetzbetreiber im Jahr
2017. Eine spätere Festlegung würde angesichts fallender Marktzinsen
auch zu einem niedrigeren Garantiezins für die Netzbetreiber führen.

Schon heute zahlt ein Durchschnittshaushalt 247 Euro pro Jahr für
das Stromnetz, während aktuell für die vieldiskutierte EEG-Umlage 222
Euro anfallen. "Die Netzentgelte entwickeln sich auch deshalb zum
Kostentreiber der Energiewende, weil Konzerne und Stadtwerke für ihre
Strom- und Gasleitungen staatlich garantierte Traumrenditen deutlich
oberhalb des im Markt üblichen Niveaus kassieren. Das ist skandalös"
so Gero Lücking, Geschäftsführer Energiewirtschaft bei LichtBlick.

Fragwürdig sind laut dem Gutachten von Prof. Wein zudem die
Annahmen zum sogenannten Steuerfaktor. Zum einen wird dabei der
Solidaritätszuschlag eingerechnet, dessen Fortbestand nach 2019 aber
völlig offen ist. Auch die Ertragssteuer wird einberechnet - von
dieser Abgabe sind viele Netzbetreiber als Körperschaften des
öffentlichen Rechtes jedoch ohnehin befreit. Die Vor-Steuerzinssätze
sind demnach zu hoch angesetzt. "Die Bundesnetzagentur muss die
Gesetze einhalten und darf keine Geschenke zu Lasten der Strom- und
Gaskunden verteilen", fordert Gero Lücking.

Quersubventionierung verzerrt Wettbewerb

Die hohen Gewinne der Netzbetreiber verzerren den Wettbewerb im
Energiegeschäft. Aufgrund der unzureichenden Trennung der
Geschäftsfelder Netz und Vertrieb - sogenanntes "Unbundling" - können
integrierte Energieversorger Gewinne aus dem Netzbetrieb für ihre
wettbewerblichen Geschäftsbereiche nutzbar machen. "Durch diese
Quersubventionierung wird die neue Energiewirtschaft benachteiligt,
weil sie ein derartiges Finanzierungsinstrument nicht hat", betont
bne-Geschäftsführer Busch.

Die Studie finden Sie unter: www.bne-online.de



Pressekontakt:
Karsten Wiedemann
Bundesverband Neue Energiewirtschaft
Pressesprecher
+49-30-400548-18
karsten.wiedemann(at)bne-online.de

Ralph Kampwirth
LichtBlick SE
Bereichtsleiter Untenehmenskommunikation
+49 40 6360-1208
ralph.kampwirth(at)lichtblick.de

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Datum: 06.09.2016 - 09:00 Uhr
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