38. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
unterstreicht nachhaltigen Beitrag von Flüssiggas
(ots) - Der Deutsche Verband Flüssiggas e. V. (DVFG)
begrüßt den Entwurf der 38. Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV), der sowohl die
emissionsarme Verbrennung des Alternativkraftstoffes Autogas als auch
das Potenzial von biogen erzeugtem Flüssiggas anerkennt.
"Die Verordnung unterstreicht den Beitrag, den Flüssiggas als
breit verfügbarer Alternativkraftstoff Autogas schon heute zur
CO2-Reduzierung leistet - und künftig leisten wird. Autogas senkt die
Treibhausgasemissionen und hilft so dabei, Klimaschutzziele zu
erreichen", erklärt Rainer Scharr, Vorsitzender des DVFG. "Dass die
Verordnung darüber hinaus auch biogen erzeugtes Flüssiggas mit
aufnimmt, bestätigt für uns die nachhaltige Entwicklung von
Flüssiggas als modernem Kraftstoff", so Scharr weiter.
Der Entwurf der 38. BImSchV setzt europäische Vorgaben zur
Treibhausgasquote von Kraftstoffen in nationales Recht um. Dabei
stellt er erstmals den Beitrag von Flüssiggas als Kraftstoff Autogas
in Bezug auf die Treibhausgasminderung heraus: Mit einem Wert von
73,6 kg CO2-Äquivalent pro Gigajoule unterschreitet Flüssiggas den
europäischen Referenzwert zur Regelung der Treibhausgasquote
konventioneller Kraftstoffe um 22 Prozent. Zusätzlich kann nach dem
vorliegenden Entwurf künftig auch biogenes Flüssiggas auf die
Treibhausgasquote angerechnet werden. "Diese gesetzgeberische
Weichenstellung wird maßgeblich dazu beitragen, den deutschen Markt
für biogenes Flüssiggas zu öffnen, das erstmals 2017 in Deutschland
zur Verfügung stehen wird", ergänzt Scharr.
Energieträger Flüssiggas:
Flüssiggas (LPG) besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und
wird unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt
CO2-reduziert und schadstoffarm. Flüssiggas wird als Kraftstoff, für
Heiz- und Kühlzwecke, im Freizeitbereich und in der Industrie
eingesetzt.
Pressekontakt:
Sabine Egidius
Tel.: 030 / 29 36 71 - 22
E-Mail: presse(at)dvfg.de
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Datum: 12.10.2016 - 10:30 Uhr
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