IndustrieTreff - Bundestag sollte Atom-Gesetzespaket vertagen / AKW-Betreiber müssen zunächst alle Klagen gegen Ato

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Bundestag sollte Atom-Gesetzespaket vertagen / AKW-Betreiber müssen zunächst alle Klagen gegen Atomausstieg zurücknehmen

ID: 1436130

(ots) - Hubert Weiger, der Vorsitzende des Bund für Umwelt
und Naturschutz Deutschland (BUND) hat den Bundestag aufgefordert,
die für morgen geplante Verabschiedung des "Gesetzespakets zur
Neuordnung der Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung" zu
vertagen. Das Mindeste was die AKW-Betreiber zuvor tun müssten sei
die verbindliche Rücknahme sämtlicher Atom-Klagen gegen den Staat,
sagte Weiger.

"Gesetze, deren Auswirkungen hunderte Generationen betreffen,
dürfen nicht leichtfertig und verbunden mit weiteren Folgekosten
verabschiedet werden", sagte Weiger. "Die Energiekonzerne sind in der
Bringschuld. Entlässt man sie per Gesetz aus der Gesamtverantwortung
für ihren Atommüll, dann müssen sie zuvor ihre Klagen gegen den
Gesetzgeber und die Bundesregierung zurückziehen", forderte der
BUND-Vorsitzende.

Inakzeptabel sei auch, dass die Regierungskoalition mit
Schützenhilfe der Grünen plane, das Verursacherprinzip aufzuweichen.
"Der Bundestag darf nicht zulassen, dass sich die Energiekonzerne
gegen Zahlung eines Risikoaufschlags in einen Fonds aus der Haftung
für die Folgekosten der Atommüllentsorgung freikaufen", so Weiger.

"Die von den Energiekonzernen in den geplanten Fonds
einzuzahlenden knapp 24 Milliarden Euro reichen nicht annähernd, um
die Zwischen- und Endlagerung des Atommülls dauerhaft zu finanzieren.
Die AKW-Betreiber dürfen keinen Ablass erhalten, über Jahrzehnte
haben sie hohe Profite eingefahren und Rückstellungen genutzt, um
Steuern zu sparen", sagte der BUND-Vorsitzende. "Es ist fahrlässig,
die Konzerne zulasten der Steuerzahler weitgehend von den Folgekosten
der Atomenergie und späteren Haftungsrisiken zu befreien", so Weiger.

Der zu dem Gesetzespaket gehörende Entschließungsantrag von
CDU/CSU, SPD und Grünen sehe außerdem vor, die neuen gesetzlichen




Regelungen auf die Betreiber weiterer kerntechnischer Anlagen zu
übertragen. "Die Aufweichung des Verursacherprinzips darf keine
Nachahmer finden", forderte Weiger. "Der Sündenfall einer
Haftungsübernahme durch den Staat muss die absolute Ausnahme bleiben.
So etwas darf nicht auf andere Atommüllverursacher ausgeweitet
werden", sagte der BUND-Vorsitzende.



Pressekontakt:
Thorben Becker, BUND-Atomexperte:
Tel. 030-27586-421
E-Mail: thorben.becker(at)bund.net bzw.

Annika Natus, BUND-Pressesprecherin:
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Datum: 14.12.2016 - 10:44 Uhr
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