IndustrieTreff - Keine Bauplanung ohne Gewässerschutz

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Keine Bauplanung ohne Gewässerschutz

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Tankanlagen erfordern Expertenwissen


(industrietreff) - sup.- Ob bei einem Bauvorhaben der Gewässerschutz eine besondere Rolle spielt, ist sowohl eine Frage des Standortes als auch der künftigen Funktion und der Ausstattung des Gebäudes. Sobald dort wassergefährdende Stoffe genutzt, gelagert oder vertrieben werden sollen, muss dies schon in der Planungsphase berücksichtigt werden. Nicht nur in unmittelbarer Nähe von Flüssen oder Seen stellt die Gesetzgebung nämlich hohe Anforderungen an die Betriebssicherheit der Tankanlagen und der zugehörigen Leitungssysteme. Bei den Bestimmungen auf nationaler und europäischer Ebene geht es in erster Linie um den bestmöglichen Schutz von Erdreich, Grundwasser und Oberflächengewässern vor Verunreinigungen. Diese Gefahr droht durch Undichtigkeiten bei den Tanks, ebenso z. B. durch unsachgemäß installierte oder fehlerhafte Sicherheitsvorrichtungen, Rohrleitungen und deren Verbindungen sowie Abscheider bzw. Entsorgungssysteme.



Es liegt auf der Hand, dass die Planung von Tankstellen oder Chemiebetrieben diesen Vorschriften zum Gewässerschutz unterliegt. Aber auch für Firmenstandorte, an denen beispielsweise Brenn- oder Kraftstoffe, Öle, Fette, Reinigungsmittel und andere Chemikalien lagern, nennt das Gesetz konkrete Betreiberpflichten. So erfordert bereits die Installation der entsprechenden Tankanlagen nach Angaben des Bundesverbandes Behälterschutz e. V. (Freiburg) das Expertenwissen von spezialisierten Fachbetrieben. Diese Betriebe benötigen eine Zulassung nach Wasserrecht, um die Tanksysteme zu errichten, zu warten oder Instand zu setzen. Ein zusätzlicher Qualitätsfilter, auf den bei der Auftragsvergabe geachtet werden sollte, ist das RAL-Gütezeichen Tankschutz und Tanktechnik. Diese Auszeichnung belegt neben der wasserrechtlichen Zertifizierung die Einhaltung anspruchsvoller Gütebestimmungen, die noch über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. Kontrolliert werden die Prüfkriterien mindestens einmal jährlich von neutralen Sachverständigen, so dass mangelhaft ausgestattete oder unseriöse Anbieter keine Chance auf Auszeichnung haben. Ein bundesweites Verzeichnis der Fachbetriebe mit RAL-Gütezeichen kann unter www.bbs-gt.de aufgerufen werden.




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Datum: 19.12.2016 - 12:45 Uhr
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