IndustrieTreff - Neues Gebäudeenergiegesetz: Guter Ansatz mit Luft nach oben

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Neues Gebäudeenergiegesetz: Guter Ansatz mit Luft nach oben

ID: 1451985

(ots) -

- Öffentliche Gebäude werden effizienter
- Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz (geea) nimmt Stellung

Die Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz (geea) hat am 1. Februar
2017 eine Stellungnahme zu dem von Bundeswirtschafts- und
Bundesbauministerium vorgelegten Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes
abgegeben. Das neue Gesetz soll das Ordnungsrecht für
energieeffiziente Gebäude vereinfachen und wird einen effizienteren
Energiestandard für öffentliche Nichtwohngebäude festlegen.

Die geea bewertet positiv, dass der Entwurf die wichtigsten
energie- und klimapolitischen Grundsätze berücksichtige: Die
technologieoffene Ausgestaltung von Anforderungen an zu errichtende
und zu sanierende Gebäude, eine weitgehende Freiwilligkeit bei
Sanierungsentscheidungen, eine Fokussierung auf wirksamen Klimaschutz
sowie die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen.

"Mit dem vorliegenden Entwurf wird das Energieeinsparrecht für
Gebäude in einem Regelwerk zusammengeführt. Wir begrüßen, dass die
Rechtsgrundlage damit einfacher und übersichtlicher wird. Bauherren,
Handwerker, Planer, Behörden und Industrie profitieren von der
besseren Verständlichkeit", so Andreas Kuhlmann, Geschäftsführer der
dena und Sprecher der geea. "Allerdings hätte der Entwurf sicherlich
noch schlanker und einfacher werden können."

Standard für Nichtwohngebäude sollte keine Vorfestlegung für
Wohngebäude sein

Anlass der Neuregelung ist die in der EU-Gebäuderichtlinie
enthaltene Forderung nach einem Niedrigstenergiegebäude-Standard
(nearly-zero-energy-building, nZEB) für Neubauten. Dieser Standard
soll nun für Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand auf dem Niveau
eines KfW-Effizienzhauses 55 liegen. Der entsprechende Standard für
private Neubauten soll später festgelegt werden. "Der




Effizienzhaus-55-Standard für öffentliche Nichtwohngebäude ist
durchaus ambitioniert, aber das ist auch dringend erforderlich. Die
öffentliche Hand sollte stärker als bisher ihrer Vorbildfunktion
gerecht werden. Anders ist die Ernsthaftigkeit der klimapolitischen
Ziele kaum vermittelbar. Für den später noch zu definierenden
Wohngebäudestandard gelten sicherlich weitergehende
Rahmenbedingungen. Es kommen andere Baustoffe und Techniken zum
Einsatz, die anders bewertet werden müssen. Doch auch hier gilt: Die
technologischen Mittel und Optionen für einen ambitionierten Ansatz
sind sicher vorhanden", betont Kuhlmann.

Der Referentenentwurf sieht nach derzeitigem Stand eine Reihe
weiterer Neuerungen vor. So ist unter anderem geplant, die
Energieeffizienz von Gebäuden künftig nach nur noch einer DIN-Norm
(Neufassung der DIN V 18599) zu bilanzieren. Dies ist nach Ansicht
der geea der richtige Ansatz. Zwei Dinge müsse die Bundesregierung
aber sicherstellen: Fachakteuren sollten die neue Norm in der Breite
bekannt und entsprechende Arbeitsmittel - insbesondere
Bilanzierungssoftware - erhältlich sein.

Nachholbedarf beim Thema Gebäudeenergieausweis

Außerdem begrüßt die geea, dass Energieausweise in Zukunft
verpflichtend auch CO2-Kennwerte enthalten sollen. Bedauerlich sei
jedoch, dass die Bundesregierung das neue Gesetz nicht genutzt habe,
um endlich für einen aussagekräftigen Gebäudeenergieausweis zu sorgen
und nur noch Energiebedarfsausweise zuzulassen. "Das Thema bleibt auf
der Agenda. Wir werden uns im weiteren Gesetzgebungsverfahren dafür
einsetzen - im Sinne des Klimaschutzes, aber auch im Sinne einer
verlässlichen Information für Immobilienbesitzer und Mieter", so
Andreas Kuhlmann.

"Wichtig ist, dass der Gesetzentwurf nun schnell überarbeitet und
konsolidiert und noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet
wird", bilanziert Kuhlmann.

Zum Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur
Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in
Gebäuden - kurz Gebäudeenergiegesetz (GEG) - haben das Bundesumwelt-
und das Bundeswirtschaftsministerium das Energieeinspargesetz (EnEG),
die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengeführt. Im
Februar soll der Entwurf ins Bundeskabinett eingebracht werden.

Zur kompletten Stellungnahme der geea zum Entwurf des
Gebäudeenergiegesetzes:
http://www.geea.info/positionen/positionen.html

Zur geea

Die geea ist ein branchenübergreifender Zusammenschluss führender
Vertreter aus Industrie, Forschung, Handwerk, Planung, Handel und
Energieversorgung. Das Ziel der geea ist, die Energieeffizienz in
Gebäuden in Deutschland durch Empfehlungen für die Politik und
konkrete Maßnahmen seitens der Wirtschaft zu verbessern. Die dena hat
die geea initiiert und koordiniert ihre Aktivitäten.

Weitere Informationen unter www.geea.info.



Pressekontakt:
Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Thomas Drinkuth,
Chausseestraße 128 a, 10115 Berlin
Tel: +49 (0)30 72 61 65-685, Fax: +49 (0)30 72 61 65-699,
E-Mail: drinkuth(at)dena.de, Internet: www.dena.de

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