Fuchs/Nüßlein: Faire Lösung für Stromnetzkosten
(ots) - Einigung beim Netzentgeltmodernisierungsgesetz
erzielt
Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben sich am
heutigen Dienstag darauf verständigt, die Stromnetzentgelte der vier
Übertragungsnetze in Deutschland schrittweise zu vereinheitlichen.
Damit werden hohe Mehrkosten, gerade in den neuen Bundesländern,
verringert. Gleichzeitig sollen Zuschüsse aus Netzentgelten an Wind-
und Solaranlagen - sogenannte vermiedene Netzentgelte - reduziert
werden. Hierzu erklären die stellvertretenden Vorsitzenden der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Fuchs und Georg Nüßlein:
Fuchs: "Energiewende und Netzausbau sind gesamtdeutsche Aufgaben.
Es ist ein Gebot der Fairness, dass die Verbraucher in den
verschiedenen Teilen unseres Landes auch die gleichen
Übertragungsnetzentgelte zahlen. Heute haben wir einen guten Weg für
eine bundesweite Angleichung gefunden. Ein schrittweises Vorgehen
bietet Planungssicherheit für alle Beteiligten. Und die
stromkostenintensive Industrie ist durch Regelungen zur
Kostenbegrenzung vor Überlastungen geschützt. Das sichert
Arbeitsplätze und Wettbewerbsfähigkeit."
Nüßlein: "Auch bei den vermiedenen Netzentgelten haben wir einen
vernünftigen Interessenausgleich gefunden. Für bestehende steuerbare
Stromerzeugungsanlagen, zum Beispiel im Bereich der
Kraft-Wärme-Kopplung und der Wasserkraft, bleibt die geltende
Regelung im Wesentlichen erhalten. Damit würdigen wir auch weiterhin
den netzentlastenden Beitrag dieser Anlagen. Für neue und bestehende
Wind- und Solaranlagen werden die Zahlungen hingegen eingestellt.
Jedoch erfolgt hier ein vollständiger Kostenausgleich über das EEG."
Das Netzentgeltmodernisierungsgesetz soll 2018 in Kraft treten.
Die Angleichung der Übertragungsnetzentgelte soll in mehreren
Schritten ab 2019 erfolgen, so dass ab Anfang 2023 ein einheitliches
Niveau in ganz Deutschland besteht.
Das heutige Regelungspaket sieht zudem vor, dass die Kosten für
die Netzanbindung von Windparks auf See aus den Netzentgelten in eine
gesonderte Umlage, die sog. Offshore-Haftungsumlage, zu überführen.
Die Umlage sieht Entlastungsregelungen für die energieintensive
Industrie vor. Im Bereich der vermiedenen Netzentgelte setzt der
Entwurf auf eine differenzierte Regelung. Steuerbare dezentrale
Erzeugungsanlagen sollen grundsätzlich weiter Zahlungen für
vermiedene Netzentgelte erhalten. Bei Neuanlagen läuft die Regelung
allerdings 2022 aus. Die Höhe der Zahlungen wird auf dem Niveau von
2016 eingefroren; Offshore-Anbindungskosten werden bei der Berechnung
zukünftig nicht berücksichtigt. Dies führt insbesondere in Regionen
mit hohen Anteilen von Wind- und Solarstrom zur Stabilisierung oder
sogar Senkung der Netzentgelte.
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Datum: 27.06.2017 - 17:40 Uhr
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