Grenzpreis für Strom 2016: - 1,6 % zum Vorjahr/Durchschnittserlös bei Abgabe an Haushalte + 0,3 % zum Vorjahr
(ots) - Der Grenzpreis für Stromlieferungen an
Sondervertragskunden lag nach vorläufigen Angaben des Statistischen
Bundesamtes (Destatis) im Jahr 2016 bei 12,49 Cent je Kilowattstunde.
Damit ist der Grenzpreis um 1,6 % gegenüber dem Jahr 2015 gesunken -
damals hatte er 12,69 Cent je Kilowattstunde betragen.
Der Grenzpreis ist gesetzlich definiert als Durchschnittserlös der
Versorgungsunternehmen je Kilowattstunde Strom, berechnet aus
Stromlieferungen an Sondervertragskunden. Gemäß der
Konzessionsabgabenverordnung dient der Grenzpreis den
Energieversorgungsunternehmen als Grundlage zur Berechnung der
Konzessionsabgaben. Das sind Entgelte, die die Energieversorger den
Gemeinden für das Recht zahlen müssen, die Letztverbraucher mit Strom
zu versorgen und öffentliche Verkehrswege für die Verlegung sowie den
Betrieb von Leitungen nutzen zu dürfen.
Der Durchschnittserlös bei der Abgabe an alle Letztverbraucher
belief sich im Jahr 2016 - wie bereits im Vorjahr - auf 16,21 Cent je
Kilowattstunde. Bei der Abgabe an Haushaltskunden nahmen die
Versorgungsunternehmen 2016 im Durchschnitt 24,06 Cent je
Kilowattstunde ein, das waren 0,3 % mehr als 2015.
Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und
Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes
unter http://www.destatis.de/presseaktuell zu finden.
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Jörg Kaiser,
Telefon: +49 (0) 611 / 75 23 07,
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Datum: 24.11.2017 - 08:00 Uhr
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