Tillmann/Brehm: Stromsteuerbefreiungen werden zukunftssicher geregelt
(ots) - Für privat erzeugten Strom ergeben sich in der
Praxis keine Änderungen
Der Finanzausschuss im Deutschen Bundestag hat am heutigen
Mittwoch das Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie
zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften abschließend
beraten. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, sowie der zuständige
Berichterstatter Sebastian Brehm:
"Die Steuerbefreiungen für Strom, der aus erneuerbaren
Energieträgern und in sogenannten Kleinanlagen erzeugt wird (§ 9
Absatz 1 Nr. 1 und 3 StromStG), werden im Einklang mit dem
EU-Beihilferecht neu geregelt werden. Das schafft Rechtssicherheit
für die Anlagenbetreiber und leistet einen aktiven Beitrag zur
Energiewende sowie zur Erreichung der gesteckten Klimaziele.
Die im Stromsteuergesetz enthaltenen diversen Steuerbegünstigungen
bleiben dabei erhalten. Sie sehen in bestimmten Fällen eine komplette
Befreiung von der Steuer vor. Die Steuerbefreiungen werden allerdings
klar definiert für bestimmte Anlage und Nutzungen, die ohne großen
bürokratischen Aufwand weiter gewährt werden können.
Ein Großteil aller bisher geförderten Anlagenbetreiber kommt
weiter in den Genuss der Steuerbefreiungen. Die Steuerbefreiung gilt
künftig für über zwei Megawatt große Anlagen, die erneuerbare
Energien ausschließlich zum Eigenverbrauch produzieren. Die
Voraussetzung eines Grünstromnetzes, also eines Netzes, durch das
ausschließlich erneuerbare Energien geleitet werden, entfällt. Zudem
ist Strom steuerbefreit, wenn er in Anlagen bis zu zwei Megawatt zum
Eigenverbrauch entnommen wird bzw. an Letztverbraucher im räumlichen
Zusammenhang zur Stromerzeugungsanlage geleistet wird."
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Datum: 10.04.2019 - 12:11 Uhr
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