IndustrieTreff - Verspäteter Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes leistet keinen Beitrag für den Klimaschutz

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Verspäteter Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes leistet keinen Beitrag für den Klimaschutz

ID: 1725056

(ots) - Bundesregierung ignoriert Auftrag der Bevölkerung
für mehr Klimaschutz bei den Europawahlen - Entwurf des
Gebäudeenergiegesetzes ist nicht kompatibel mit Klimaschutzzielen von
Paris - Vorschlag muss grundlegend überarbeitet werden -
KfW-Effizienzhaus 40 muss als Neubaustandard festgesetzt und
Ölheizungen verboten werden

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert den heute
veröffentlichten Referentenentwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
als völlig unzureichend für das Erreichen der Klimaschutzziele.
Bereits vor mehr als zwei Jahren wurde das neue Gesetz für Januar
2018 angekündigt, dann aber in der vergangenen Legislatur beerdigt.
Seit über sechs Monaten wird ein neuer Vorschlag für das GEG zwischen
den Ressorts Wirtschaft, Bau und Umwelt hin und her gereicht. Dieser
Entwurf, der nicht im Entferntesten die Klimaschutzanforderungen im
Gebäudebereich adressiert, wurde heute, 29. Mai 2019, ohne finalen
Konsens zwischen den Ressorts zur Konsultation der Bundesländer und
Verbände versendet. Anmerkungen des Bundesumweltministeriums sind
nicht enthalten.

Dazu Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der
DUH: "Die Große Koalition verfehlt ihren Regierungsauftrag. Dieser
lautet: die Klimaziele einzuhalten und zwar nicht erst 2050, sondern
schon 2020. Dafür brauchen wir ambitionierte energetische
Anforderungen für Gebäude. Diese sind im vorliegenden Entwurf des GEG
nicht enthalten. Wir fordern daher, den aktuellen Entwurf des GEG
zurückzuziehen und deutlich nachzubessern. Neubauten von heute müssen
mit dem Klimaziel 2050 kompatibel sein, daher muss für Neubauten der
KfW-Effizienzhaus 40 Standard festgeschrieben werden."

Darüber hinaus fordert die DUH, dass auch die zahlreichen
Ausnahmen für Bestandsgebäude, zum Beispiel beim Kesseltausch,
reduziert werden. Der Einbau neuer Ölheizungen sollte ab 2020




verboten und am tatsächlichen Energiebedarf orientierte
Energieausweise für alle Gebäude verpflichtend ausgestellt werden.
Nur so kann das GEG die längst überfälligen Weichen für mehr
Klimaschutz im Gebäudesektor stellen.

"Die Ergebnisse der Wahlen zum Europaparlament haben deutlich
gezeigt, dass die Bevölkerung mehr Klimaschutz will. Diesen Auftrag
sollte die Bundesregierung ernst nehmen und endlich auch im
Gebäudebereich handeln. Ein Neubau von heute wird bis 2050 nicht noch
einmal umfassend energetisch modernisiert, das wäre ökonomischer
Irrsinn. Gebäude, die heute gebaut werden, müssen daher zwingend
kompatibel mit den Klimazielen errichtet werden. Nur so bleibt auch
das Wohnen langfristig bezahlbar", so Metz weiter.

35 Prozent des Endenergieverbrauchs und etwa 30 Prozent der
Treibhausgasemissionen fallen im Gebäudebereich an. Bis 2030 müssen
die CO2-Emissionen im Gebäudesektor gemäß Klimaschutzplan 2050 der
Bundesregierung von 119 Millionen Tonnen (Stand 2014) auf 70 bis 72
Millionen Tonnen sinken. Damit müssen noch 50 Millionen Tonnen CO2 in
Gebäuden eingespart werden. Dies ist mit den aktuellen Maßnahmen
nicht erreichbar.



Pressekontakt:
Barbara Metz, Stellv. Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz(at)duh.de

DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse(at)duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

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Datum: 29.05.2019 - 12:10 Uhr
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