IndustrieTreff - Das Energiedienstleistungsgesetz tritt in Kraft

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Das Energiedienstleistungsgesetz tritt in Kraft

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Das Energiedienstleistungsgesetz tritt in Kraft


(pressrelations) - s Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen in Kraft. Mit seinem Inkrafttreten hat Deutschland die EU-Energiedienstleistungsrichtlinie vollständig umgesetzt.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle: "Mit dem Energiedienstleistungsgesetz setzen wir die europäische Energiedienstleistungsrichtlinie unbürokratisch und marktwirtschaftlich um. Wir fördern zugleich die Entwicklung des Marktes für Energiedienstleistungen - durch bessere Aufklärung der Endkunden und die Schaffung von mehr Transparenz. Damit legen wir schon jetzt das rechtliche Fundament, um eine wesentliche Vorgabe des Energiekonzepts erfolgreich zu verwirklichen. Denn dort haben wir uns die konsequente Entwicklung und Förderung des Marktes für Energiedienstleistungen zum Ziel gesetzt."

Mit dem Gesetz soll ferner der nationale Energieeinsparrichtwert erreicht werden. Für Deutschland sieht dieser Richtwert - entsprechend den Vorgaben der Energiedienstleistungsrichtlinie - vor, dass bis 2017 neun Prozent Endenergie (d. h. auf Verbrauchsseite) im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2001 bis 2005 eingespart werden sollen.

Eine Schlüsselrolle kommt hierbei der Bundesstelle für Energieeffizienz zu, die im Januar 2009 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingerichtet wurde. Die Stelle beobachtet den Markt für Energiedienstleistungen und sonstige Energieeffizienzmaßnahmen und unterbreitet Vorschläge zu dessen Förderung. Sie führt zukünftig auch die Anbieterliste, die den Endkunden eine größtmögliche Transparenz über die für sie verfügbaren Angebote ermöglicht.

Wenn es um die Entwicklung und Förderung des Marktes für Energiedienstleistungen und sonstige Energieeffizienzmaßnahmen geht, sind aber auch die Energieunternehmen in der Verantwortung. Das Gesetz verpflichtet sie, ihre Endkunden über die verfügbaren Angebote aufzuklären. Sofern erforderlich, müssen die Unternehmen auch für ein ausreichendes Angebot an so genannten Energieaudits sorgen. Dabei handelt es sich um ein systematisches Verfahren zur Ermittlung und Quantifizierung von Möglichkeiten zur Energieeinsparung.





Der öffentlichen Hand kommt in puncto Energieeffizienzverbesserung eine Vorbildfunktion zu. Daher sieht das Gesetz vor, dass Bund, Länder und Kommunen bei der Nachfrage nach Energiedienstleistungen und sonstigen Energieeffizienzmaßnahmen mit gutem Beispiel vorangehen.

Über weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz wird die Bundesregierung auch auf Grundlage des Energiekonzeptes entscheiden.


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Datum: 12.11.2010 - 22:15 Uhr
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