Hamburger Elektrizitätsnetzbetrieb untersagt Atomstrom den Netzzugang
(ots) - mk-grid - Ihr Netzbetrieb GmbH & Co. KG, nimmt den
aktuellen atomaren Störfall als auch die in der Vergangenheit 
vorliegenden Störfälle zum Anlass und untersagt bis auf Weiteres 
unter Berufung auf den Schutz der öffentlichen Sicherheit den 
Netzzugang für Strom aus Atomkraftwerken.
   Während man in Japan zum jetzigen Zeitpunkt zum Abwarten verdammt 
ist, sieht sich das Hamburger Netzbetriebsunternehmen zum Handeln 
gezwungen. Obwohl die japanischen AKW's zu den modernsten der Welt 
zählen, kann und konnte man absolute Sicherheit zu keinem Zeitpunkt 
garantieren, wie auch die in der nahen Vergangenheit zurückliegenden 
Störfälle an deutschen AKW's beweisen. Auch wenn Atomkraft zwar ein 
"umweltfreundlicher" Energieträger ist, da dieser bei Produktion von 
elektrischer Energie keine Abgase oder CO2 Emissionen freisetzt, 
bleibt die Auswirkung im Störfall nachhaltig tödlich. Der 
Auswirkungsradius, die generationsübergreifenden Folgen und das damit
verbundene Risiko für die Bevölkerung können dabei nicht definiert 
werden.
   Trotz der gesetzlichen Verpflichtung der 
Elektrizitätsnetzbetreiber, jedem Energieversorger einen 
diskriminierungsfreien Zugang zum Netz zu gewährleisten, kann sich 
nach Auffassung des Geschäftsführers der mk-grid - Ihr Netzbetrieb 
GmbH & Co. KG, Senator h.c., Assoz. Prof. Martin Richard Kristek, 
dieser diskriminierungsfreie Zugang jedoch nur auf die 
wirtschaftliche Diskriminierungsfreiheit beschränken. Somit bleibt es
einem verantwortungsbewussten Elektrizitätsnetzbetrieb unbenommen, im
Sinne der öffentlichen Sicherheit den Netzzugang zu untersagen. Die 
Politik hat in jüngster Vergangenheit die Verlängerung der 
Restlaufzeiten von Atomkraftwerken bestätigt. Ungeachtet dessen, hat 
jeder Kunde, aber auch Versorgungsdienstleister die freie Wahl eine 
marktwirtschaftliche Lösung zu finden.
   Dementsprechend war es für die Entscheidung nicht nötig, auf 
entsprechende Durchführungsverordnungen und Erlässe seitens des 
Gesetzgebers zu warten, sondern mit ureigenem 
Verantwortungsbewusstsein diese zu treffen. Wünschenswert wäre, wenn 
dieser Überzeugung Beispielwirkung in der Weise zuteil wird, als dass
sich auch andere Netzbetreiber dazu entschließen, die Durchleitung 
vom Atomstrom zu untersagen.
   Selbstverständlich bleibt es betroffenen 
Energieversorgungsunternehmen unbenommen gegen diese beschlossene 
Vorgangsweise der Geschäftsführung rechtlich vorzugehen. "Dieser 
Auseinandersetzung würde jedoch aufgrund der aktuellen Lage und 
Vorkommnisse mit Gelassenheit entgegen gesehen werden. Man darf 
gespannt sein, ob und inwieweit mein Unternehmen rechtlich 
verpflichtet werden sollte Atomstrom durchleiten zu müssen", so 
Senator h.c., Assoz. Prof. Martin Richard Kristek.
   Durch diesen Umstand des Ausschlusses der Atomkraft in den Netzen 
der mk-grid - Ihr Netzbetrieb GmbH & Co. KG kommt es 
selbstverständlich nicht zu Nachteilen der betroffenen 
Verbrauchsstellen, ebenso wenig sind aus diesem Anlass 
Preiserhöhungen der Versorgungsunternehmen zulässig.
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Datum: 12.03.2011 - 17:59 Uhr
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