Zur Novellierung des EEG: Bioland fordert schnelle Korrektur der Biomasseverordnung und Einstufung von Kleegras in höhere Vergütungsklasse
(ots) - Bioland fordert die Regierungskoalition zu 
Korrekturen der Biogasförderung im Energie-Einspeise-Gesetz (EEG) 
auf. Vor allem bei der Biomasseverordnung muss nachgebessert werden. 
Die höhere Vergütung von Klee- und Luzernegras darf nicht auf den 
Anbau als Zwischenfrucht beschränkt bleiben. "Es geht um einen 
wirklich nachhaltigen Mix von Bioenergie- und 
Nahrungsmittelproduktion. Die Benachteiligung von umweltfreundlich 
wirtschaftenden Betrieben bei der Erzeugung von Biogas muss 
aufgehoben werden. Biobetriebe können Biogasanlagen unter diesen 
Bedingungen nicht mehr wirtschaftlich betreiben", mahnt Jan Plagge, 
Präsident von Bioland.
   Die derzeitige Vergütungsregelung stellt den Anbau von 
umweltverträglichem Klee- und Luzernegras faktisch auf eine Stufe mit
Mais, dessen Umwelt- und Klimabilanz deutlich schlechter ausfällt. 
Die Vorteile ökologisch wirtschaftender Betriebe bleiben damit 
unbeachtet. "Diese Einschränkung ist nicht nur praxisfern, sie 
verhindert auch das ökologisch sinnvolle und nachhaltige Betreiben 
von Biogas-Anlagen mit Klee- und Luzernegras", so Plagge. Denn deren 
Anbau steht im Gegensatz zu Mais nicht in Konkurrenz zur 
Lebensmittelerzeugung. Zudem erhöht er die Bodenfruchtbarkeit und 
baut Humus im Boden auf, wodurch das schädliche Klimagas 
Kohlenstoffdioxid (CO2) gebunden wird.
   "Die Biogaserzeugung auf ökologisch bewirtschafteten Betrieben 
bietet viel mehr Potenzial, die gesellschaftlichen Anforderungen an 
eine umweltverträgliche Energiegewinnung zu gewährleisten, als die 
konventionelle Biogasproduktion. Mit dem EEG fördert die 
Bundesregierung einseitig industrielle Großanlagen, die die 
Vermaisung unserer Landschaft weiterhin vorantreiben", erklärt 
Plagge.
   Zum Hintergrund:
   Bei der letzten Novelle des EEG (gültig ab 1.1.2012) wurde in 
letzter Minute eine für die ökologische Landwirtschaft gravierende 
und nachteilige Änderung im Bereich der Biogas-Förderung vorgenommen:
Klee- und Luzernegras sind nach der Biomasseverordnung nur dann in 
der höchsten Einsatzstoffvergütungsklasse II förderfähig, wenn sie 
als "Zwischenfrucht von Ackerstandorten" angebaut werden.
Pressekontakt:
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Datum: 27.03.2012 - 09:23 Uhr
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