Elektroschrott - EU verabschiedet neue Richtlinie
(LifePR) - Wer sein ausgedientes Handy oder den kaputten Föhn entsorgen will, darf das nicht einfach über den Hausmüll tun. Nicht mehr benötigte Elektrogeräte müssen vielmehr zu einer kommunalen Sammelstelle gebracht werden, wenn der Verkäufer sie nicht freiwillig zurücknimmt. So sieht es das deutsche Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) aus dem Jahr 2005 vor. Das könnte sich künftig allerdings ändern, sagen ARAG Experten.
Händler müssen kleinere Geräte zurücknehmen
Denn das ElektroG beruht auf der EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte, auch WEEE-Richtlinie (Waste Electrical and Electronic Equipment) genannt. Die wird jetzt novelliert, wie das Europäische Parlament am 19. Januar 2012 entschieden hat. Und die von den Straßburger Abgeordneten verabschiedete Neufassung sieht vor, dass Einzelhändler ab einer Verkaufsfläche von 400 m² in Zukunft kleinere Geräte bis zu einer Größe von 25 cm - also z.B. Handys - zurücknehmen müssen - ohne dass der Verbraucher ein neues Gerät kaufen muss.
Mitgliedsstaaten müssen mehr Elektroschrott sammeln
Diese Neuregelung soll dabei helfen, in Zukunft noch mehr Elektroschrott als bisher aus privaten Haushalten zu sammeln und einer Wiederverwertung zuzuführen, um so wertvolle Rohstoffe zu gewinnen. Aktuell gilt nach dem ElektroG eine Zielquote von 4 kg gesammelter Altgeräte pro Person und Jahr. Die jetzt verabschiedete Richtlinie sieht dagegen vor, dass bis zum Jahr 2016 die meisten EU-Mitgliedsstaaten 45 Tonnen Elektroschrott pro 100 Tonnen der neu in den Markt gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte wieder einsammeln müssen (d.h. 45 Gewichtsprozente). Bis zum Jahr 2019 muss dann eine Quote von 65 Prozent dessen, was neu auf den Markt gekommen ist, erreicht werden. Alternativ können auch 85 Prozent des anfallenden Elektroschrotts gesammelt werden.
Schärfere Kontrollen bei der Ausfuhr
Schließlich wollen die Mitgliedsstaaten mit der Richtlinien-Novelle auch den illegalen Export von Elektroschrott eindämmen. Damit soll verhindert werden, dass Arbeiter und Umwelt in Drittländern gefährdet werden, wenn sie den Elektroschrott weiterverarbeiten. Zu diesem Zweck haben die Abgeordneten sich auf schärfere Kontrollen bei der Ausfuhr von Elektroschrott verständigt. Diese sehen u.a. vor, dass künftig die Exporteure und nicht der Zoll den Nachweis führen müssen, dass Elektrogeräte tatsächlich nur zwecks Reparatur oder Widerverwendung exportiert werden.
Weiteres Verfahren
Die neugefasste WEEE-Richtlinie muss jetzt noch vom Rat der Europäischen Union formell beschlossen werden. Danach haben die Mitgliedsstaaten 18 Monate Zeit, um ihre nationalen Gesetze entsprechend anzupassen.
Download des Textes: http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/sonstige
Aktuelle Meldungen finden Sie auch bei Twitter: http://www.twitter.com/ARAG
Themen in dieser Meldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 23.08.2012 - 09:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 705580
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
seldorf
Telefon:
Kategorie:
Energiewirtschaft
Anmerkungen:
Diese HerstellerNews wurde bisher 541 mal aufgerufen.
Die Meldung mit dem Titel:
"Elektroschrott - EU verabschiedet neue Richtlinie
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARAG SE (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Alle Meldungen von ARAG SE
Von H?-Readiness bis Weiterbildung: TÜV SÜD zeigt Lösungen für sichere Wasserstofftechnologien
First Hydrogen begrüßt das beschleunigte Verfahren für den Small Modular Reactor (SMR) von Darlington und sieht starke Übereinstimmung mit der SMR-Umweltenergiestrategie des Unternehmens
So günstig gibt es Geld für den Wechsel auf die Wärmepumpe
Zweites Windparkprojekt von ImWind und GAIA in Hessen erhält Genehmigung und EEG-Zuschlag
So günstig gibt es Geld für den Wechsel auf die Wärmepumpe / Kredit schon ab 0,01 Prozent Jahreszins