Förderinitiative "Zukunftsfähige Stromnetze" - Energiewende mit innovativen Technologien umsetzen
(PresseBox) -  Die Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie, für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie für Bildung und Forschung haben eine gemeinsame Initiative zur Förderung von Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet zukunftsfähiger Stromnetze gestartet. Mit der Initiative sollen auf diesem für die Umsetzung der Energiewende wichtigen Gebiet die notwendigen technologischen Voraussetzungen und Innovationen für eine langfristig gesicherte, bezahlbare und umweltverträgliche Stromversorgung geschaffen werden.
        Der Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbarer Energien wächst beständig. Damit kommen die Stromnetze an ihre technischen Grenzen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien und der Stromnetze muss deshalb im Gleichklang erfolgen, um die Energiewende zum Erfolg zu führen. Neue Anforderungen, wie z.B. höhere Übertragungsleistungen, zeitliche und geografische Schwankungen bei der Einspeisung aus erneuerbaren Energien und eine steigende dezentrale Stromproduktion fernab von Verbrauchsschwerpunkten, erfordern neue Technologien und Konzepte. Deshalb werden im Rahmen der Initiative wichtige Aspekte, wie beispielsweise optimierte Übertragungs- und Verteiltechniken, intelligente Stromnetze, neue Konzepte zur Netzplanung und Betriebsführung sowie innovatives Lastmanagement, adressiert.
        Die Förderinitiative "Zukunftsfähige Stromnetze" ist Bestandteil des 6. Energieforschungsprogramms der Bundesregierung. Die drei beteiligten Ressorts werden bis zu 150 Millionen Euro für die gemeinsame Initiative bereitstellen und damit laufende Förderaktivitäten in dem Bereich verstärken. Nach der gemeinsamen Forschungsinitiative im Bereich Energiespeichertechnologien vom Sommer 2011 ist dies die zweite ressortübergreifende Maßnahme im Rahmen des Energieforschungsprogramms. Die Förderrichtlinien wurden am 11. Januar 2013 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Projektskizzen können ab sofort eingereicht werden.
        Weiterführende Informationen finden Sie im Bundesanzeiger.
      
      
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Datum: 14.01.2013 - 10:56 Uhr
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