EANS-News: ANDRITZ AG / VERÖFFENTLICHUNG der beabsichtigten Wiederveräußerung
erworbener eigener Aktien gemäß § 82 Abs 9 BörseG iVm §§ 4 und 5 der
VeröffentlichungsV 2002 (BGBl II 2002/112)
(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
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Unternehmen
Graz (euro adhoc) - In der am 29. März 2011 abgehaltenen 104. 
ordentlichen Hauptversammlung wurde der Vorstand der Gesellschaft mit
Wirkung ab 1. April 2011 für den Zeitraum von dreißig Monaten zum 
Aktienrückerwerb bis zur Höhe von 10% des Grundkapitals (unter 
Anrechnung der bereits von der Gesellschaft erworbenen eigenen 
Aktien) ermächtigt, u.a. zu dem in § 65 Abs 1 Ziff 4 AktG angeführten
Zweck.
Der Vorstand der Gesellschaft hat unter Einbindung des Aufsichtsrats 
der Gesellschaft beschlossen, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu 
machen und eigene Aktien im Rahmen eines Aktienrückerwerbsprogramms 
zu erwerben, u.a. zu dem in § 65 Abs 1 Ziff 4 AktG angeführten Zweck 
(Verwendung der erworbenen Aktien für Zwecke eines 
Aktienoptionsprogramms für leitende Angestellte der ANDRITZ-GRUPPE 
sowie die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft). Die 
entsprechenden Beschlüsse des Vorstands und des Aufsichtsrats der 
Gesellschaft und die Rückkaufprogramme sind jeweils gemäß § 82 Abs 8 
BörseG iVm §§ 4 und 5 VeröffentlichungsV veröffentlicht worden. Diese
Veröffentlichungen wurden auch im Internet auf der Homepage der 
Gesellschaft www.andritz.com unter Aktienrückkaufprogramm bekannt 
gemacht.
Die 104. ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat den 
Vorstand der Gesellschaft u.a. auch ausdrücklich dazu ermächtigt, 
unter Einbindung des Aufsichtsrats, erworbene eigene Aktien wieder zu
veräußern.
Der Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats über die 
beabsichtigte Wiederveräußerung eigener Aktien im Rahmen des 
Aktienoptionsprogramms 2010 für leitende Angestellte der 
ANDRITZ-GRUPPE und Mitglieder des Vorstands wurde am 12. Februar 2013
veröffentlicht und war ab diesem Zeitpunkt in den 
Geschäftsräumlichkeiten der Gesellschaft zur Einsichtnahme aufgelegt.
Am 28. Februar 2013 hat der Vorstand den Beschluss gefasst, eigene 
Aktien zur Bedienung des Aktienoptionsprogramms 2010 für leitende 
Angestellte der ANDRITZ-GRUPPE wieder zu veräußern. Der Aufsichtsrat 
hat am selben Tag den Beschluss gefasst, eigene Aktien zur Bedienung 
des Aktienoptionsprogramms 2010 zur Bedienung von Optionen der 
Mitglieder des Vorstandes wieder zu veräußern.
Mit der vorliegenden Veröffentlichung wird der Beschluss des 
Vorstands, dem der Aufsichtsrat vollinhaltlich zugestimmt hat und auf
dessen Grundlage er einen gleichlautenden Beschluss gefasst hat, 
veröffentlicht und die beabsichtigte Wiederveräußerung eigener Aktien
zur Bedienung des Aktienoptionsprogramms 2010 bekannt gemacht (§ 82 
Abs 9 BörseG iVm §§ 4 und 5 VeröffentlichungsV).
1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung für den 
Rückerwerb und    die Wiederveräußerung: 29. März 2011
2. Tag und Art der Veröffentlichung des Ermächtigungsbeschlusses: 30.
März 2011    im Amtsblatt zur Wiener Zeitung
3. Beginn und voraussichtliche Dauer des Wiederverkaufsprogramms: 1. 
Mai 2013    bis 30. April 2015
4. Aktiengattung, auf die sich das Wiederverkaufsprogramm bezieht: 
auf Inhaber    lautende Stückaktien der Gesellschaft (einheitliche 
Aktiengattung)
5. Beabsichtigtes Volumen der Wiederveräußerung eigener Aktien, 
insbesondere    auch der Anteil der wieder zu veräußernden Aktien am 
Grundkapital: bis zu    1.899.000 auf Inhaber lautende Stückaktien 
der Gesellschaft, das entspricht    rund 1,83%
6. Höchster und niedrigster zu erzielender Gegenwert je Aktie 
(Bezugspreis):    EUR 23,18
7. Art und Zweck des Wiederverkaufs eigener Aktien, insbesondere, ob 
der    Wiederverkauf über die Börse und/oder außerhalb der Börse 
erfolgen soll: Die    Aktien werden an Optionsberechtigte unter dem 
Aktienoptionsprogramm 2010    veräußert. Die Wiederveräußerung 
erfolgt außerhalb der Börse.
8. Allfällige Auswirkungen des Wiederverkaufsprogramms auf die 
Börsezulassung    der Aktien der Gesellschaft: keine
9. Anzahl und Aufteilung der eingeräumten Optionen: Gemäß 
Aktienoptionsprogramm    2010 wurden leitenden Angestellten und 
Mitgliedern des Vorstandes der    Gesellschaft insgesamt 2.078.000 
Optionen (unter Berücksichtigung des    Aktiensplits 2012) 
eingeräumt. Insgesamt nahmen 74 leitende Angestellte und    5 
Vorstandsmitglieder am Aktienoptionsprogramm 2010 teil. Es wurden    
Optionsrechte gewährt, die jede Führungskraft zum Bezug von 12.000, 
20.000    oder 40.000 (Anzahl ist abhängig von der Führungsebene) und
Mitglieder des    Vorstands zum Bezug von jeweils 80.000 und den 
Vorsitzenden des Vorstands    zum Bezug von 100.000 Aktien der 
ANDRITZ AG berechtigen. Arbeitnehmer und    (weiteren) 
Organmitgliedern der Gesellschaft wurden unter dem    
Aktienoptionsprogramm 2010 keine Optionen eingeräumt. Aktuell sind 
neben den    5 Vorstandsmitgliedern 71 Führungskräfte Teilnehmer am 
Stock Options    Programm und halten insgesamt 1.899.000 Optionen. 
Jede Option gewährt das    Recht, eine auf Inhaber lautende 
Stückaktie der Gesellschaft zu erwerben.
Die Gesellschaft wird alle weiteren Angaben im Zusammenhang mit der 
Wiederveräußerung der Aktien im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 
2010 gemäß §§ 6 und 7 VeröffentlichungsV im Internet auf der Homepage
der Gesellschaft www.andritz.com veröffentlichen.
Graz, im März 2013
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Dr. Michael Buchbauer
Head of Group Treasury, Corporate Communications & Investor Relations
Tel.: +43 316 6902 2979
Fax: +43 316 6902 465
mailto:michael.buchbauer(at)andritz.com
Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Unternehmen: Andritz AG
             Stattegger Straße 18
             A-8045 Graz
Telefon:     +43 (0)316 6902-0
FAX:         +43 (0)316 6902-415
Email:       welcome(at)andritz.com
WWW:         www.andritz.com
Branche:     Maschinenbau
ISIN:        AT0000730007
Indizes:     WBI, ATX Prime, ATX, ATX five
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien
Sprache:    Deutsch
      
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Datum: 08.03.2013 - 08:36 Uhr
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