IndustrieTreff - Vorsicht vor dem Bund der Energieverbraucher e.V. / Care-Energy warnt vor den Aussagen des Bundes de

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Vorsicht vor dem Bund der Energieverbraucher e.V. / Care-Energy warnt vor den Aussagen des Bundes der Energieverbraucher in der jüngsten Pressemitteilung

ID: 864839

(ots) - Wie einer heutigen Pressemitteilung des Vereins
Bund der Energieverbraucher zu entnehmen war, warnt dieser vor
Care-Energy.

Ein klärender Anruf des Care-Energy CEO Martin Richard Kristek
beim Vorsitzenden des Vereins Herrn Dr. Aribert Peters, wurde von
diesem mittels "grußlosem Auflegen" honoriert.

Aus Presseerklärung und Verhalten von Herrn Dr. Peters, lässt sich
nur der Schluss ableiten, dass es diesem Verein nicht wirklich um das
Wohl der Verbraucher geht, sondern hier eindeutig Eigeninteressen
verfolgt werden, um durch solche Pressemitteilungen auf
Mitgliederfang zu gehen, denn der Homepage folgend, werden nur
zahlende Mitglieder beraten, so Martin Richard Kristek CEO.

Denn einige Fragen blieben bislang vom Bund der Energieverbraucher
vollkommen unbeantwortet: Wo war denn der Bund der
Energieverbraucher, als die Strompreise für den Verbraucher in die
Höhe schnellten und wo ist der Bund der Energieverbraucher, wenn
sozialschwachen Menschen der Strom abgeschaltet wird. Wo ist der
Verein denn, wenn es darum geht, unseren Großeltern und in Pension
befindlichen Eltern, welche auf Grund ihrer geringen Rente nicht mehr
wissen, wie sie für die Energiekosten aufkommen sollen, zu helfen.

Die jüngste Statistik zeigt klar auf, dass rund 700.000 Pensionäre
unterhalb der Armutsgrenze leben müssen. Wahrscheinlich war dieser
deshalb nicht da, weil es sich bei sozialschwachen Menschen nicht
unbedingt um das Zielpublikum eines beitragsfinanzierten Vereins
handelt. "Denn ein Protest alleine reicht eben nicht Menschen zu
helfen, sondern dazu bedarf es einer Handlung, welche hilft", so
Martin Richard Kristek CEO.

"Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat vor Care-Energy gewarnt,
da das vom Verbraucher zu unterzeichnende Auftragsformular
möglicherweise weitreichendere Folgen, als für den Verbraucher




zunächst ersichtlich birgt", so die Behauptung des Bundes der
Energieverbraucher.

Schon an der Formulierung "möglicherweise" wird deutlich, dass der
Bund der Energieverbraucher keine Fakten anführen kann. Ganz im
Gegenteil, handelt es sich bei den AGB der Care-Energy wohl um die
verbraucherfreundlichsten Geschäftsbedingungen - innerhalb von 6
Wochen kündbar und monatlich zahlbar.

"Der Verbraucher bewirke mit seiner Unterschrift nicht nur einen
einfachen Wechsel des Stromanbieters, sondern er erteile vielmehr
eine umfassende Vollmacht zu Gunsten der Firma Care Energy. Zu diesem
Ergebnis kommt eine Expertise im Auftrag des Bundes der
Energieverbraucher e.V.", schrieb diese selbsternannte
Verbraucherschutzorganisation, denn diese Aussage ist gänzlich falsch
und soll scheinbar nur dazu dienen, Verbraucher zu verunsichern.

Fakt ist, dass Care-Energy KEIN Stromlieferant ist, sondern ein
Energiedienstleister, welcher sich streng an das
Energiedienstleistungs- und Energieeffizienzgesetz bei der täglichen
Arbeit hält. Hingewiesen werden muss in diesem Zusammenhang, dass
jegliche Marktbehinderung, oder Verhinderung durch dieses Gesetz
ausdrücklich untersagt ist, aber dies scheint dem Bund der
Energieverbraucher wohl ebenso wenig zu interessieren wie das Wohl
der Verbraucher.

Des Weiteren führt der Bund der Energieverbraucher an, dass dies
deutlich höhere Risiken für die Kunden von Care-Energy bergen würde,
als bei einem üblichen Anbieterwechsel. Angeblich berechtige die
Vollmacht Care Energy, den Verbraucher in allen Angelegenheiten, die
zur Belieferung seiner Anlage mit Energie notwendig sind, zu
vertreten. Dies könne zu Abschlüssen weiterer Verträge im Namen des
Kunden führen, ohne dass der Kunde darüber auch nur informiert werden
müsse. Dass jedoch genau diese Vollmacht eine branchenübliche
Vollmacht ist und eingeschränkt auf die Agenden des Energiebezuges
ist, wird klammheimlich verschwiegen. Ohne eine entsprechende
Vollmacht würde zum Beispiel ein Lieferantenwechsel nicht vollzogen
werden können, aber auch keine Kommunikation zwischen dem
Altversorger, oder den Energienetzen möglich sein.

Zur Klarstellung: Der Wechsel in die Energieversorgung von
Care-Energy und von Care-Energy zu einem anderen Anbieter erfolgt
ausschließlich nach dem gesetzlich vorgeschriebenen GPKE Prozess,
genau wie bei jedem anderen Anbieterwechsel auch. Durch fristgerechte
Kündigung der Energiedienstleistung beendet der Kunde jedes
Vertragsverhältnis mit Care-Energy und darüber hinaus gültige
Verträge sind eben nicht vorhanden.

Entsprechend ist die seitens des Bundes der Energieverbraucher
getätigte Feststellung, dass der Vertrag mit Care-Energy zwar mit
sechs Wochen Frist kündbar ist, jedoch die wirksam im Namen des
Verbrauchers von Care-Energy geschlossenen Verträge könnten aber weit
längere Kündigungsfristen haben und daher rechtswirksam weiter
laufen, eine dreiste Unterstellung einer strafbaren Handlung, zu
welcher sich Care-Energy nun gerichtsanhängig zu Wehr setzen wird.

Durch das Zitat von Dr. Aribert Peters, den Vorsitzenden des
Bundes der Energieverbraucher e.V.: "Die Verbraucher sollten auf
Nummer sicher gehen und keine Risiken eingehen", zeigt sich einmal
mehr, dass es dieser Organisation nicht um den Verbraucher geht,
welcher bei manchen Versorgern bis zu 30 Cent pro kWh zahlen muss und
AGB vorfindet, welche teilweise sogar knebeln und knechten.



Pressekontakt:
Dkfm. Marc März
marc.maerz(at)care-energy.de

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Vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter:
Martin Richard Kristek (Geschäftsführer phG)
martin.kristek(at)care-energy.de

Kontakt:
Telefon: +49 (0) 40 414 314 858 0
Telefax: +49 (0) 40 414 314 858 9
E-Mail: office(at)care-energy.de

Post- und Geschäftssitz:
Dessauer Strasse 2-4
20457 Hamburg

Care Energy Shop
Spaldingstrasse 85, 20097 Hamburg
Mo-Fr 09:00 bis 18:00 Uhr


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Datum: 02.05.2013 - 15:25 Uhr
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