IndustrieTreff - Länder sollen Flächenschonung beim Naturschutzausgleich nicht ausbremsen

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Länder sollen Flächenschonung beim Naturschutzausgleich nicht ausbremsen

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Länder sollen Flächenschonung beim Naturschutzausgleich nicht ausbremsen

(pressrelations) -
DBV appelliert an Einigungswillen zur Bundeskompensationsverordnung

(DBV) Mit dem Entwurf der Bundesregierung für eine bundeseinheitliche Kompensations¬verordnung werden erstmals zentrale Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes aus dem Jahr 2010 bundeseinheitlich ausgefüllt und für die Praxis handhabbar. Nach den neuen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes müssen beim naturschutzrechtlichen Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft die Agrarstruktur berücksichtigt und landwirtschaftliche Flächen geschont werden. Entsiegelungs- und produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen müssen vorrangig umgesetzt werden. Diese Neuausrichtung der Eingriffsregelung ist ein Fortschritt sowohl für den Naturschutz als auch für die Landwirtschaft, stellte der Deutsche Bauernverband (DBV) fest. Deshalb würde es vollkommen unverständlich sein, wenn die Verordnung von der Mehrheit der Bundesländer im Bundesrat nicht als Chance genutzt werde, den Naturschutzausgleich zukunftstauglich und flächenschonend auszugestalten, stellte der DBV vor der morgigen Bundesratssitzung fest. Das Ziel der Schonung landwirtschaftlicher Flächen - in erster Linie bei Siedlungs- und Verkehrsmaßnahmen, aber auch beim naturschutzrechtlichen Ausgleich - sei zu wichtig, als dass es im Wahlkampf unter die Räder geraten dürfe, kritisierte der DBV.

Für den DBV ist es nicht akzeptabel, dass der Bundesrat einen bereits umfassend mit den Ländern und den Umwelt- und Landwirtschaftsverbänden diskutierten Entwurf der Kompensationsverordnung auf der Zielgeraden ausbremsen will. Der DBV appellierte an die Länder, zu einer konstruktiven Fortentwicklung der Bundeskompensationsverordnung im Bundesratsverfahren zurückzukehren und halbherzige Lösungen zu vermeiden. Eine Verabschiedung noch in dieser Legislaturperiode sei immer noch zu machen.

Die Vorschläge des Umweltausschusses des Bundesrates könnten nicht als konstruktive Weiterentwicklung der Kompensationsverordnung verstanden werden, sondern stellten vielmehr das geltende Naturschutzrecht in Frage. Die Ziele der Flächenschonung würden beim Naturschutzausgleich konterkariert, lautet ein weiterer Kritikpunkt des DBV. Nach den Vorschlägen des Umweltausschusses des Bundesrates würde die Kompensationsverordnung nur auf den Netzausbau im Rahmen der Energiewende beschränkt. Dabei werde ignoriert, dass nach wie vor in erheblichem Umfange auch Kompensationsmaßnahmen aufgrund von Siedlungs- und Verkehrsmaßnahmen stattfänden und häufig zum Verlust oder zur Einschränkung der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen führten.





Mit der mehrheitlichen Forderung der Umweltministerien der Länder, zentrale und innovative Strategien des Naturschutzausgleichs zu streichen, setzten sich die Länder dem Vorwurf aus, an ineffizienten und wenig flächenschonenden Ausgleichsmaßnahmen oftmals mit geringem Naturschutzwert festhalten zu wollen. So ist aus Sicht des DBV die Streichung des geplanten Entsiegelungs- und Wiedervernetzungsbonus nicht nachvollziehbar, da die Entsiegelung als bester Ausgleich für die Überbauung von Flächen vorangebracht werden müsste, betonte der DBV. Auch mit der Streichung eines Anhangs der Verordnung zur Umsetzung von produktionsintegrierten Kompensationsmaßnahmen, die kooperativ und effizient zwischen Landwirtschaft und Naturschutz durchgeführt werden, höhlte die Mehrheit der Länder den Entwurf der Bundesregierung zur Bundeskompensationsverordnung weitgehend aus.


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Datum: 04.07.2013 - 16:01 Uhr
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