IndustrieTreff - Deutschland unterzeichnet Protokoll zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen

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Deutschland unterzeichnet Protokoll zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen

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Deutschland unterzeichnet Protokoll zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen

(pressrelations) - Deutschland hat bei den Vereinten Nationen in New York das Protokoll zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen unterzeichnet.

Mit dem Protokoll soll der weltweite illegale Handel mit Tabakwaren eingedämmt werden.

Übergeordnetes Ziel des Protokolls ist der Schutz der Gesundheit: "Tabak ist der größte Risikofaktor für Sterblichkeit und Erkrankungen weltweit. Zigarettenschmuggel schwächt alle Bemühungen in der Tabakprävention. Die billigen Zigaretten sind häufig gefälscht und überschreiten die Höchstmengen an Schadstoffen oft um ein Vielfaches. Das ist eine zusätzliche Gesundheitsgefahr für Verbraucher insbesondere für Jugendliche", sagte Gesundheitsminister Daniel Bahr.
Außerdem verlieren Staaten Milliarden an Steuereinnahmen aufgrund des Zigarettenschmuggels. Schätzungen zufolge entspricht der Zigarettenschmuggel in der Europäischen Union 10 Prozent des versteuerten Zigarettenabsatzes.

Das Protokoll setzt verbindliche Standards für die 176 Vertragsstaaten und bildet einen Rahmen für die internationale Zusammenarbeit. Es sieht vor, dass Tabakerzeugnisse weltweit zurückverfolgt werden können. Dafür werden die Packungen eindeutig und sicher gekennzeichnet. Es muss nachvollziehbar sein, wie und wo die Tabakerzeugnisse hergestellt und wann und wohin sie versandt wurden. Außerdem ist geregelt, dass Verstöße geahndet werden.

Deutschland hat sich mit der Tabakrahmenkonvention der Weltgesundheitsorganisation (WHO) verpflichtet, gegen die illegale Herstellung, den Schmuggel und die Fälschung von Tabakerzeugnissen vorzugehen. Das Protokoll konkretisiert dies weiter. In Deutschland und Europa werden viele Ansätze des Protokolls bereits umgesetzt. Ziel ist es, sie weltweit zu etablieren. Das Protokoll tritt, neunzig Tage nachdem es 40 Vertragsparteien ratifiziert haben, in Kraft.

Fragen und Antworten zum Thema Tabakschmuggelprotokoll finden Sie unter:
www.bundesgesundheitsministerium.de/faq_tabakschmuggelprotokoll





Den Text des Protokolls finden Sie hier:
http://apps.who.int/iris/bitstream/10665/80873/1/9789241505246_eng.pdf

Informationen zum Stand der Zeichnung des Protokolls finden Sie hier:

http://treaties.un.org/pages/ViewDetails.aspx?src=TREATY mtdsg_no=IX-4-a chapter=9 lang=en


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Datum: 02.10.2013 - 10:51 Uhr
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