Beschattungssysteme von  markilux®  sind bereits CE-konform

Verbraucher wollen Produkte, die sicher sind und ihrer Gesundheit nicht schaden. Die Anforderungen an deren Herstellung unterliegen damit immer höheren Standards. Das gilt auch für Markisen. Ab dem 1. März 2006 tritt eine neue europ ...

25.03.2006

Neue europäische DIN für Markisen


Beschattungssysteme von markilux® sind bereits CE-konform

Verbraucher wollen Produkte, die sicher sind und ihrer Gesundheit nicht schaden. Die Anforderungen an deren Herstellung unterliegen damit immer höheren Standards. Das gilt auch für Markisen. Ab dem 1. März 2006 tritt eine neue europäische Norm für Markisensysteme in Kraft, die DIN EN 13561. Sie konkretisiert die Sicherheitsanforderungen der Maschinen- und Bauprodukterichtlinie der Europäischen Union. Diese regeln die Mindestanforderungen für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz von Verbrauchern. Die bisher geltende nationale DIN 18073 über Rollabschlüsse, Sonnenschutz und Verdunkelungsanlagen im Bauwesen wird damit abgelöst.

markilux®, der deutsche Marktführer auf dem Gebiet der Markisenproduktion, nimmt hier eine Vorreiterrolle ein. Denn sämtliche Markisensysteme, ob handbedienbar, mit Motorbetrieb oder Beleuchtung, entsprechen bereits in ihren Standards der neuen europäischen DIN-Norm. Die Markisen tragen daher das CE-Kennzeichen als Bestandteil der neuen Sicherheitsbestimmungen.

Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung
Was konkret verbirgt sich nun hinter der neuen europäischen Norm? Sie legt die derzeit geltenden Anforderungen an Markisensysteme für deren Sicherheit bei der Montage, Bedienung und Wartung fest. Außerdem beschreibt sie unterschiedliche Leistungsstufen und Leistungsmerkmale für Eigenschaften wie Windwiderstand, Widerstand gegenüber Wasseransammlung, Bedienkraft, mechanische Lebensdauer oder die Dauerhaftigkeit des Materials und der Optik. Bestandteil der Norm ist außerdem eine so genannte Konformitätsbewertung. Bevor ein Produkt auf den Markt gelangen kann, hat der Hersteller zu prüfen, ob die vorgeschriebenen Anforderungen der zugrunde liegenden EU-Richtlinien erfüllt sind. Eine Konformitätserklärung bestätigt dies. Erst dann darf ein Produkt das so genannte CE-Zeichen tragen, das dem Endverwender einen genormten Sicherheitsstandard garantiert. CE steht für Communauté Européenne, dem französischen Begriff für Europäische Gemeinschaft.



Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)
Rechtliche Grundlage auf nationaler Ebene ist das Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (Geräte- und Pro-duktsicherheitsgesetz, GPSG). Anfang Mai 2004 löste es das bisher geltende Recht ab*. Es schreibt vor, dass von einem Produkt keine Gefahren für Gesundheit und Leben ausgehen dürfen. Jedes Produkt muss seinem Hersteller eindeutig zuzuordnen sein. Und der Ver-wender ist über mögliche Gefährdungen seiner Sicherheit durch Gebrauch oder falsche Anwendung hinreichend aufzuklären. Dem Gesetz liegt die Produktsicherheitsrichtlinie der EU zugrunde.

Weitere Informationen unter: www.markilux.com




Firma: Schmitz-Werke GmbH + Co. KG

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Sabine Huckemann, conzept3
Stadt: Emsdetten
Telefon: 0251-3906763


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