Aus "NOT-AUS" wird "NOT-HALT"! Kennzeichnen Sie jetzt Ihre NOT-HALT-Schalter gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG! Der NOT-HALT-Schalter muss deutlich erkennbar und gut sichtbar sein. Das erreichen Sie erfahrungsgemäß am besten mit gelben Kontrastunterlagen, die im deutli ...

11.08.2010

Aus „NOT-AUS“ wird „NOT-HALT“! NEU im Sortiment: NOT-HALT-Kontrastunterlagen gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG


Aus "NOT-AUS" wird "NOT-HALT"! Kennzeichnen Sie jetzt Ihre NOT-HALT-Schalter gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG! Der NOT-HALT-Schalter muss deutlich erkennbar und gut sichtbar sein. Das erreichen Sie erfahrungsgemäß am besten mit gelben Kontrastunterlagen, die im deutlichen Unterschied zur Maschinenfarbe stehen. Aus "NOT-AUS" wird "NOT-HALT"! Kennzeichnen Sie jetzt Ihre NOT-HALT-Schalter gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG! Der NOT-HALT-Schalter muss deutlich erkennbar und gut sichtbar sein. Das erreichen Sie erfahrungsgemäß am besten mit gelben Kontrastunterlagen, die im deutlichen Unterschied zur Maschinenfarbe stehen.

NOT-HALT-Kontrastunterlagen gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erhalten Sie als Klebe- oder Kunststoffschild. Die gelben Kontrastunterlagen sind langlebig und robust. Damit sind sie optimal für den industriellen Einsatz geeignet. Die gelben NOT-HALT-Schilder erhalten Sie bei uns in zwei Größen: 60 oder 75 mm – mit einem Innendurchmesser von 22,5 mm.

Speziell für den Export bieten wir Ihnen auch Kontrastunterlagen in 6 Sprachen an! Diese Kennzeichnungen sind international verständlich. Sie erhalten diese Schilder in den Sprachen englisch, chinesisch, russisch, spanisch, französisch und portugiesisch oder auch als Blanko-Ausführung zum Selbstbeschriften. Die gelben Kontrastunterlagen sind speziell für den Export gefertigt und haben einen Innendruchmesser von 22,5 mm mit Nase.

Bestellen Sie jetzt NOT-HALT-Kontrastunterlagen gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG!

Sie erhalten bei uns natürlich viele andere Maschinenkennzeichen, wie Produktsicherheitsschilder gemäß ISO 3864-2, Drehrichtungspfeile oder Hinweisschilder für Maschinen und natürlich alle Sicherheitsschilder wie Warn-, Verbots- und Gebotsschilder für Ihren Betrieb. Lieferzeit nur 1 Tag! Jetzt reinklicken unter www.hein.eu!

Informationen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG:
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG regelt das Inverkehrbringen von Maschinen in der EU und enthält zudem die wichtigsten Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen.


Folgende Angaben müssen bei der Kennzeichnung von Maschinen deutlich lesbar und dauerhaft angebracht sein:
- Firmenname und vollständige Anschrift des Herstellers und ggf. seines Bevollmächtigten
- Bezeichnung der Maschine
- CE-Kennzeichnung
- Baureihen- oder Typenbezeichnung, ggf. Seriennummer
- Baujahr, d.h. das Jahr, in dem der Herstellungsprozess abgeschlossen wurde

Mehr Informationen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG finden Sie unter www.hein.eu!


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Firma: HEIN Industrieschilder GmbH

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Isabell Dornblut
Stadt: Sinsheim
Telefon: 07261 - 952 777


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