8. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
8. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (DBV)
Der Deutsche Bauernverband (DBV) sieht im Verbot des Verkaufs von Lebensmitteln unter dem Einstandspreis eine wichtige wirtschaftspolitische Maßnahme, um einen fairen Wettbewerb im Lebensmitteleinzelhandel zu sichern und den teilweise ruinösen Preiskampf zu entschärfen. Dies unterstrich der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerd Sonnleitner, in einem Brief an Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler.
Das Bundeswirtschaftsministerium plant in der 8. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen das Verbot des auch gelegentlichen Verkaufs unter Einstandspreis Ende 2012 auslaufen zu lassen. Nach Ansicht des DBV verkennt das Bundeswirtschaftsministerium damit offensichtlich die präventive Wirkung dieser vom Berufsstand erreichten Regelung. Gerade bei Milch und Milchprodukten sowie Fleisch und Fleischwaren war es vor dem Verbot immer wieder zu unerklärlichen Preissenkungen im Lebensmittelhandel gekommen, so dass sich der Verdacht über einen Verkauf unter Einstandspreis aufdrängte. Ein ruinöser Preiskampf im Lebensmitteleinzelhandel führte zu erheblichem Druck auf die Erzeugerpreise. Von dieser Niedrigstpreisstrategie des Lebensmitteleinzelhandels dürften auf Dauer auch Gefahren für die Qualität von Lebensmitteln ausgehen. Deshalb hat Präsident Sonnleitner gegenüber Bundesminister Rösler ein Auslaufen der Regelung zum Verbot des auch gelegentlichen Verkaufs von Lebensmitteln unter Einstandspreis als "nicht akzeptabel" erklärt.
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