IndustrieTreff - Novellierung der MiFID-Richtlinie / VKU begrüßt Einigung zur Finanzmarktregulierung

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Novellierung der MiFID-Richtlinie / VKU begrüßt Einigung zur Finanzmarktregulierung

ID: 1005592

(ots) - Nach langen Verhandlungen haben sich die
Verhandlungsdelegationen des Europäischen Parlaments, des Rates sowie
der Europäischen Kommission auf einen gemeinsamen Kompromiss für die
Novellierung der Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) geeinigt. Die
Novelle hat das Ziel, die Finanzmärkte effizienter,
widerstandsfähiger und transparenter zu gestalten. Geplant war jedoch
auch, Energieversorgungsunternehmen, welche bisher durch die
Haupttätigkeitsausnahme von der MiFID I ausgenommen waren, in die
neuen Regelungen miteinzubeziehen. Der Verband kommunaler Unternehmen
hatte sich von Anfang an für Ausnahmeregelungen für
Energieversorgungsunternehmen eingesetzt und begrüßt, dass die
Verhandlungspartner im Trilog entsprechende Vorschläge zum Teil
berücksichtigt haben.

VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck: "Die grundsätzliche
Stoßrichtung der Novelle ist zu begrüßen, da sie die Bedingungen auf
den Finanz- und Großhandelsmärkten verbessert. Auch wenn einige
positive Aspekte im Rahmen der Ausnahmeregelungen für
Energieversorgungsunternehmen vorhanden sind, bleibt abzuwarten wie
der Kompromiss im Detail ausgestaltet ist. Erst dann ist absehbar mit
welchen administrativen Zusatzbelastungen die Energieversorger durch
die verschärften Regelungen der MiFID II rechnen müssen."

Ersten Informationen zufolge sollen Geschäfte, welche an einem
Organized Trading Facility (OTF) gehandelt und ausschließlich
physisch erfüllt werden, von der MiFID II per Definition ausgenommen
werden. Hier steht allerdings noch eine genaue Definition von "muss
physisch erfüllt werden" aus, welche im Rahmen eines delegierten
Rechtsaktes verfasst wird. Reck: "Physische Lieferungen stellen das
Kerngeschäft der Energieversorgungsunternehmen dar und sollen auch in
Zukunft nicht von weiteren Regulierungen betroffen sein, um über den




Energiepreis den Endverbraucher nicht zusätzlich zu belasten. Die
Definition im Kompromiss ist ein großer Schritt in die richtige
Richtung, damit sich kommunale Unternehmen auch in Zukunft auf dieses
Kerngeschäft konzentrieren können."

Auch die Forderung nach einer Ausnahme für
Beschaffungskooperationen, die der VKU immer aktiv gefordert hat,
scheint in den Kompromiss mit aufgenommen zu sein. Wie die finale
Ausgestaltung der Nebentätigkeits- sowie Warenhändlerausnahme
ausgefallen ist, bleibt abzuwarten und kann derzeit noch nicht final
bewertet werden.

Bereits 2011 hatte die Europäische Kommission Vorschläge zur
Novellierung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID
II) veröffentlicht. Der Vorschlag der Kommission zur Überarbeitung
der MiFID umfasst neben der Richtlinie, eine Verordnung über Märkte
für Finanzinstrumente (MiFIR), die darauf abzielen, die Finanzmärkte
effizienter, widerstandsfähiger und transparenter zu gestalten. In
der kommenden Woche werden die Finanz- und Wirtschaftsminister
darüber beraten, bevor im Parlament über die Richtlinie abgestimmt
wird. Nach Verabschiedung auf europäischer Ebene muss die MiFID II
noch in nationales Recht umgesetzt werden. Der VKU wird den Prozess
intensiv weiter begleiten und sich bei der Ausgestaltung der
Ausnahmen in der MiFID II dafür einsetzen, dass Stadtwerke nicht aus
dem Energiehandelsmarkt verdrängt werden.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie,
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit über 250.000 Beschäftigten
wurden 2011 Umsatzerlöse von rund 107 Milliarden Euro erwirtschaftet
und fast 10 Milliarden Euro investiert. Die VKUMitgliedsunternehmen
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 45,9 Prozent in der
Strom-, 62,2 Prozent in der Erdgas-, 80,4 Prozent in der
Trinkwasser-, 63,1 Prozent in der Wärmeversorgung und 24,4 Prozent in
der Abwasserentsorgung.



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Datum: 15.01.2014 - 14:50 Uhr
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