Novellierung der MiFID-Richtlinie / VKU begrüßt Einigung zur Finanzmarktregulierung
(ots) - Nach langen Verhandlungen haben sich die 
Verhandlungsdelegationen des Europäischen Parlaments, des Rates sowie
der Europäischen Kommission auf einen gemeinsamen Kompromiss für die 
Novellierung der Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) geeinigt. Die 
Novelle hat das Ziel, die Finanzmärkte effizienter, 
widerstandsfähiger und transparenter zu gestalten. Geplant war jedoch
auch, Energieversorgungsunternehmen, welche bisher durch die 
Haupttätigkeitsausnahme von der MiFID I ausgenommen waren, in die 
neuen Regelungen miteinzubeziehen. Der Verband kommunaler Unternehmen
hatte sich von Anfang an für Ausnahmeregelungen für 
Energieversorgungsunternehmen eingesetzt und begrüßt, dass die 
Verhandlungspartner im Trilog entsprechende Vorschläge zum Teil 
berücksichtigt haben.
   VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck: "Die grundsätzliche 
Stoßrichtung der Novelle ist zu begrüßen, da sie die Bedingungen auf 
den Finanz- und Großhandelsmärkten verbessert. Auch wenn einige 
positive Aspekte im Rahmen der Ausnahmeregelungen für 
Energieversorgungsunternehmen vorhanden sind, bleibt abzuwarten wie 
der Kompromiss im Detail ausgestaltet ist. Erst dann ist absehbar mit
welchen administrativen Zusatzbelastungen die Energieversorger durch 
die verschärften Regelungen der MiFID II rechnen müssen."
   Ersten Informationen zufolge sollen Geschäfte, welche an einem 
Organized Trading Facility (OTF) gehandelt und ausschließlich 
physisch erfüllt werden, von der MiFID II per Definition ausgenommen 
werden. Hier steht allerdings noch eine genaue Definition von "muss 
physisch erfüllt werden" aus, welche im Rahmen eines delegierten 
Rechtsaktes verfasst wird. Reck: "Physische Lieferungen stellen das 
Kerngeschäft der Energieversorgungsunternehmen dar und sollen auch in
Zukunft nicht von weiteren Regulierungen betroffen sein, um über den 
Energiepreis den Endverbraucher nicht zusätzlich zu belasten. Die 
Definition im Kompromiss ist ein großer Schritt in die richtige 
Richtung, damit sich kommunale Unternehmen auch in Zukunft auf dieses
Kerngeschäft konzentrieren können."
   Auch die Forderung nach einer Ausnahme für 
Beschaffungskooperationen, die der VKU immer aktiv gefordert hat, 
scheint in den Kompromiss mit aufgenommen zu sein. Wie die finale 
Ausgestaltung der Nebentätigkeits- sowie Warenhändlerausnahme 
ausgefallen ist, bleibt abzuwarten und kann derzeit noch nicht final 
bewertet werden.
   Bereits 2011 hatte die Europäische Kommission Vorschläge zur 
Novellierung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID 
II) veröffentlicht. Der Vorschlag der Kommission zur Überarbeitung 
der MiFID umfasst neben der Richtlinie, eine Verordnung über Märkte 
für Finanzinstrumente (MiFIR), die darauf abzielen, die Finanzmärkte 
effizienter, widerstandsfähiger und transparenter zu gestalten. In 
der kommenden Woche werden die Finanz- und Wirtschaftsminister 
darüber beraten, bevor im Parlament über die Richtlinie abgestimmt 
wird. Nach Verabschiedung auf europäischer Ebene muss die MiFID II 
noch in nationales Recht umgesetzt werden. Der VKU wird den Prozess 
intensiv weiter begleiten und sich bei der Ausgestaltung der 
Ausnahmen in der MiFID II dafür einsetzen, dass Stadtwerke nicht aus 
dem Energiehandelsmarkt verdrängt werden.
   Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400 
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, 
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit über 250.000 Beschäftigten 
wurden 2011 Umsatzerlöse von rund 107 Milliarden Euro erwirtschaftet 
und fast 10 Milliarden Euro investiert. Die VKUMitgliedsunternehmen 
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 45,9 Prozent in der 
Strom-, 62,2 Prozent in der Erdgas-, 80,4 Prozent in der 
Trinkwasser-, 63,1 Prozent in der Wärmeversorgung und 24,4 Prozent in
der Abwasserentsorgung.
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Datum: 15.01.2014 - 14:50 Uhr
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