IndustrieTreff - Prokon meldet Insolvenz an / Was Anleger jetzt tun können

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Prokon meldet Insolvenz an / Was Anleger jetzt tun können

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(ots) - Das Amtsgericht Itzehoe hat bei Prokon das
Insolvenzeröffnungsverfahren eingeleitet und einen vorläufigen
Insolvenzverwalter eingesetzt. Die Kanzlei Göddecke erklärt, was das
für Anleger mit Genussrechten bedeutet und was sie zur Rettung ihrer
Kapitaleinlage jetzt tun können.

"Wir erwarten, dass das Insolvenzverfahren bald eröffnet wird. In
diesem können die Anleger ihre Forderungen anmelden. Darauf sollten
sie sich schon jetzt vorbereiten", sagt Rechtsanwalt Marc Gericke von
der Kanzlei Göddecke. Denn jeder Anleger muss seinen Anspruch der
Höhe nach beziffern und richtig begründen.

Genau an dieser Stelle bekommen Prokon-Anleger schnell ein
Problem. Denn ihre Forderung ist an den Buchwert der Genussrechte
gebunden. Doch dieser ist unbekannt, solange Prokon keine testierten
Konzernabschlüsse veröffentlicht. Außerdem droht Anlegern, dass ihnen
die Nachrangigkeit der Genussrechte auf die Füße fällt. Die Kanzlei
Göddecke unterstützt Anleger, diese Nachteile zu lösen.

So holen Anleger ihre Forderung aus der Nachrangigkeitsfalle

"Wir sehen zwei Möglichkeiten, unsere Mandanten aus der
Genussrechtsfalle zu befreien und ihre Forderungen aus der
Nachrangigkeit zu holen", sagt Rechtsanwalt Gericke.

Den ersten Hebel setzt die Kanzlei Göddecke an den
Genussrechtsbedingungen an. Der Clou: "Mit diesem Hebel können wir
die Genussrechte für alle Anleger knacken. Denn für Allgemeine
Geschäftsbedingungen. kurz: AGB, gilt das Transparenzgebot", erklärt
Gericke. Der Rechtsanwalt will vor Gericht aufzeigen, dass Prokon den
Anlegern intransparente Vertragsklauseln aufgetischt hat. "Dann sind
die Verträge unwirksam, und die Anleger haben bei Verteilung der
Insolvenzmasse bessere Karten", so Gericke.

Der zweite Weg aus der Nachrangigkeit führt über
Schadensersatzansprüche. Für solche sieht die Kanzlei Göddecke bei




Prokon mehrere erfolgversprechende Ansätze, etwa das Jonglieren mit
Zahlen oder die Zahlung von Zinsen aus frischem Anlegerkapital. Die
Anleger können ihre Schadensersatzansprüche im Insolvenzverfahren
geltend machen oder einklagen.



Pressekontakt:
Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte
www.kapital-rechtinfo.de
Telefon: (02241) 173 30
E-Mail: info(at)kapital-rechtinfo.de


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Datum: 23.01.2014 - 11:15 Uhr
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