Dimethylfumarat in der EU verboten: Oeko-Tex® Standard 100 als Vorreiter
Dimethylfumarat in der EU verboten: Oeko-Tex® Standard 100 als Vorreiter
(pressrelations) - >FRANKFURT (hm/ri) Seit 1. Mai 2009 ist die als Biozid eingesetzte Substanz Dimethylfumarat (CAS-NR. 624-49-7) EU-weit gesetzlich verboten. Das Verbot bezieht sich auf alle Verbraucherprodukte, die einen Gehalt von mehr als 0,1 mg/kg aufweisen, und betrifft grundsätzlich alle Warengruppen ? vor allem aber Schuhe, Möbel und andere Lederwaren.
Beim Oeko-Tex® Standard 100 ist Dimethylfumarat als biozides Ausrüstungsmittel seit jeher ausgeschlossen. Auch die von der Oeko-Tex® Gemeinschaft akzeptierten biologisch aktiven Produkte enthalten kein Dimethylfumarat! Um die Kontamination von Textilien mit Dimethylfumarat beim Transport auszuschließen, fordert die Oeko-Tex® Gemeinschaft zudem von den Herstellern mit jedem Antrag auf Zertifizierung zusätzliche Angaben darüber, ob diese für den Transport konserviert werden.
Hintergrund:
Dimethylfumarat wirkt als starkes Kontaktallergen und kann bei Hautkontakt bereits in geringer Konzentration heftige allergische Reaktionen bis hin zu verbrennungsähnlichen Verletzungen oder Entzündungen hervorrufen. Auch das Auftreten von Atembeschwerden ist möglich.
Einsatz:
Dimethylfumarat findet vorwiegend in sog. "Silica-Gel" Päckchen Verwendung, die zahlreichen Produkten beigelegt werden, um die Schimmelbildung bei Transport und Lagerung in feuchtem Klima zu vermeiden. Das Dimethylfumarat verdunstet und imprägniert auf diese Weise das Leder, so dass sich kein Schimmel auf den Produkten ansetzen kann.
Gesetzliche Situation:
Innerhalb der EU ist der Einsatz von Dimethylfumarat zur Herstellung von Konsumgütern bereits durch die Biozid-Richtlinie 98/8/EG verboten. Durch die Entscheidung der Kommission der
Europäischen Gemeinschaften
2009/251/EG wurde der Grenzwert für Dimethylfumarat jetzt noch einmal verschärft. Hersteller in Drittländern oder auch Logistik-Unternehmen verwenden die biozide Substanz aber dennoch für die Zeit des Transports, so dass entsprechende Artikel bisher in Umlauf gelangen konnten.
Herausgeber OEKO-TEX® Gemeinschaft
Sekretariat
Gotthardstrasse 61
8027 Zürich
SCHWEIZ
Telefon: +41 44 206 42 35
E-Mail: info(at)oeko-tex.com
Verfasser OEKO-TEX® Zertifizierungsstelle GmbH
Kaiserstraße 39
60329 Frankfurt
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 7143 271-723
E-Mail: presse(at)oeko-tex.com
Themen in dieser Meldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 07.07.2009 - 16:32 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 101037
Anzahl Zeichen: 0
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese HerstellerNews wurde bisher 548 mal aufgerufen.
Die Meldung mit dem Titel:
"Dimethylfumarat in der EU verboten: Oeko-Tex® Standard 100 als Vorreiter
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
OEKO-TEX (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Alle Meldungen von OEKO-TEX
Kairos zielt mit den laufenden Bohrungenüber ca. 30.000 m auf eine erhebliche Ressourcenerweiterung beim 1,4 Mio. Unzen schweren Goldprojekt Mt York ab
Stardust Solar Energy Inc. beginnt den Handel am OTCQB-Markt unter dem Symbol SUNXF
Pufferspeicher mit Schichtladung und Strömungsdüsen – Effiziente Speicherung maßgeschneidert für Ihre Anforderungen
Gebietsfremde zum Teil invasive und auch rückkehrende Tiere zuletzt immer stärker im Medienfocus!
ARAmatic GmbH feiert 30-jähriges Betriebsjubiläum