"Keinem Kunden wird der Strom oder die Heizung abgedreht" / Experten-Interview: Bei Insolvenz von Energieunternehmen springen Grundversorger wie E.ON ein (FOTO)

(ots) -
Erst Teldafax, dann Flexstrom, jetzt Sanogas - erneut ist ein
Energieversorger insolvent. Und die besorgten Kunden fragen sich, was
bedeutet die Pleite für mich als Kunde? Wir haben bei der
E.ON-Energieexpertin Kristina Rodig nachgefragt.
Frau Rodig, müssen sich betroffene Kunden jetzt Sorgen machen, in
einer dunklen oder kalten Wohnung zu sitzen? Gerade jetzt im Winter
wäre das keine schöne Angelegenheit.
Nein, keine Sorge, hier kann ich Entwarnung geben. Keinem Kunde
wird der Strom oder die Heizung abgedreht. Denn in Deutschland sind
die Grundversorger gesetzlich verpflichtet, ohne Unterbrechung weiter
Energie zu liefern. Grundversorger heißt: Das Energieunternehmen,
das in einer Region die Mehrheit der Kunden betreut. Oftmals ist das
E.ON, es kann aber auch ein anderes Unternehmen sein.
Aber was passiert mit meinen bereits gezahlten Abschlägen? Bekomme
ich die wieder zurück?
Das ist vom Vertragsverhältnis mit dem insolventen Unternehmen
abhängig. Wer per Vorkasse vorgestreckt hat - das zeigt leider die
Vergangenheit - hat oftmals seine geleisteten Abschläge nicht wieder
erhalten.
Muss ich denn bei Ihnen als Grundversorger auch in die teure
Ersatzversorgung?
Nein, für E.ON gilt das nicht. Die betroffenen Kunden können von
Beginn an zwischen allen Tarifen von E.ON wählen und flexibel
entscheiden, welches Angebot am besten auf sie zugeschnitten ist.
Jeder kann sich also den für ihn passenden Tarif aussuchen - ob
Ökoprodukt, Vertrag mit Preisgarantie oder Tarif für Sparsame.
Pressekontakt:
E.ON Energie Deutschland GmbH
Arnulfstraße 203
80634 München
www.eon.de
Stefan Moriße
Telefon: 089/1254-4324
Mail: stefan.morisse(at)eon.com
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Datum: 06.02.2014 - 10:58 Uhr
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