IndustrieTreff - NABU: Bundesrat stimmt über Fehmarnbelt-Gesetz ab

IndustrieTreff

NABU: Bundesrat stimmt über Fehmarnbelt-Gesetz ab

ID: 101691

NABU: Bundesrat stimmt über Fehmarnbelt-Gesetz ab

(pressrelations) - >Miller: Länderkammer nimmt schweren Eingriff in der Ostsee in Kauf

9. Juli 2009

Berlin - Als TOP 43 von insgesamt 93 Tagesordnungspunkten wird der Bundesrat in seiner 860. Sitzung am Freitag das Gesetz zum Bau einer festen Fehmarnbeltquerung durchwinken. "Die Länderkammer nimmt mit der Zustimmung zum Bau einer Riesenbrücke zwischen Fehmarn und dem dänischen Lolland schwerwiegende Eingriffe in das Ökosystem Ostsee in Kauf. Diese Entscheidung erfolgt übereilt. Ich hoffe, dass sich die Parlamentarier über die Tragweite dieser Entscheidung bewusst sind", sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Nachdem das Gesetz bereits den Bundestag passiert hat, gilt das Votum des Bundesrates für den Bau von Europas größten und umstrittensten Infrastrukturprojekt als sicher.
Aus NABU-Sicht ist das Projekt nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch fragwürdig. "In einer schweren Wirtschaftskrise Milliarden Steuergelder für solch waghalsige Projekte zu verbrennen, ist verantwortungslos. Der NABU wird alle rechtlichen Mittel prüfen und ausschöpfen, um den rückenbau juristisch zu verhindern", so Miller.

Bei dem derzeit auf 5,6 Milliarden Euro geschätzten Projekt, wovon Dänemark den Hauptanteil trägt, sei mehr als eine Verdopplung der esamtkosten auf bis zu 13 Milliarden möglich. Das hatte der NABU in einem viel beachteten Verkehrsgutachten nachgewiesen. Darin heißt es auch, dass die hohen Baukosten in keinem Verhältnis zu den niedrigen Verkehrsprognosen stehen. Zudem befürchtet der Bundesrechnungshof angesichts unklarer Kosten für die deutsche Hinterlandanbindung und ungenauer Vertragsformulierungen unkalkulierbare finanzielle Risiken für kommende Bundeshaushalte. Der Bundesrechnungshof rügte die mangelnde Information des Parlamentes durch das Bundesverkehrsministerium und hatte abgeraten, das Gesetz überhaupt zu verabschieden.
Der NABU sieht, wie auch das Bundesamt für Naturschutz, nach wie vor erhebliche Risiken in Bezug auf Wasseraustausch, Schiffssicherheit, Vogelzug und Schweinswale. "Mit der Ratifizierung gibt Deutschland seinen Einfluss auf den weiteren Planungsprozess faktisch an Dänemark ab, das für Bau und Betrieb einer festen Querung verantwortlich sein wird", so NABU-Fehmarnbeltexperte Malte Siegert.





Für Rückfragen:
Malte Siegert,
NABU-Fehmarnbeltexperte,
mobil 0173-9373241
Der NABU hatte unter www.Nein-zur-Beltquerung.de im Internet eine Protestkampagne zur Fehmarnbelt-Querung gestartet. Mehr als 14.000
Menschen aus allen Teilen Europas haben sich bereits gegen das Projekt ausgesprochen und angekündigt, eine Brücke im Falle der Realisierung zu boykottieren.

Das Verkehrsgutachten zur Fehmarnbeltquerung des Münchener Beratungsunternehmens Vieregg-Rössler ist im Internet zu finden unter
www.NABU.de

NABU-Pressestelle,
Telefon: 030-28 49 84-1510, -1500,
Telefax: 030-28 49 84-2500,
E-Mail: Presse(at)NABU.de
Redaktion: Kathrin Klinkusch, Britta Hennigs


Themen in dieser Meldung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



Kontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Siemens gewinnt vor Fußballweltmeisterschaft Aufträge von rund 1 Milliarde Euro
Im Juni erstmals mehr als zehn Millionen Liter Autogas abgesetzt
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 09.07.2009 - 17:41 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 101691
Anzahl Zeichen: 0

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Diese HerstellerNews wurde bisher 683 mal aufgerufen.


Die Meldung mit dem Titel:
"NABU: Bundesrat stimmt über Fehmarnbelt-Gesetz ab
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Naturschutzbund Deutschland (NABU) (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Naturschutzbund Deutschland (NABU)



Service


Bundesweiter Dienstleister nach DGUV Vorschrift 3.
Wir prüfen bundesweit nach DGUV V3.

Login