IndustrieTreff - Frankensolar bezieht Stellung zu den derzeitigen Verhandlungen der Bundesregierung zur Neuausrichtun

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Frankensolar bezieht Stellung zu den derzeitigen Verhandlungen der Bundesregierung zur Neuausrichtung des EEG.

ID: 1027324

(PresseBox) - Nürnberg. Im Zuge des Unternehmer-Aktionstags zum Thema Energiewende des Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW) am 06.03.2014 bezieht Frankensolar Stellung zu den derzeitigen Verhandlungen der Bundesregierung zur Neuausrichtung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG).
2011 wurden von Seiten der Bundesregierung der Atomausstieg und die damit verbundene Energiewende in Deutschland beschlossen, eine der größten wirtschaftlichen Herausforderungen der deutschen Nachkriegsgeschichte. Im Jahr 2000 wurde das EEG als Nachfolgeregelung des bereits 1991 festgelegten Stromeinspeisegesetzes eingeführt. Eine zentrale Grundlage des EEG stellte die Fortführung des Einspeisevorrangs und eine garantierte Vergütung des erzeugten, erneuerbaren Energiestroms dar. Dies war die Basis, um die alternative Stromerzeugung marktfähig zu machen und die Erzeugungskosten auf ein wettbewerbsfähiges Niveau zu senken.
Status Quo
Mittlerweile hat das EEG zahlreiche Anpassungen erfahren. Diese betrafen vor allem eine stetige Absenkung der Einspeisevergütungszahlungen und Änderungen von förderfähigen Installationen. Demzufolge ist auch eine weitergehende Anpassung des EEG durchaus sinnvoll und nachvollziehbar. Allerdings dürfen die Gesetzesänderungen nicht zu einer zusätzlichen Belastung für erneuerbar erzeugten Strom führen. Für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende müssen die erneuerbaren Energien das Herzstück der Energieversorgung bilden.
Steigende Energiepreise, unklare politische Aussagen zu künftigen Umlageverhältnissen und der Stromsteuer sowie die Frage nach der Versorgungssicherheit sind Themen, die einen erheblichen Einfluss auf den wirtschaftlichen Erfolg haben können. Vor diesem Hintergrund ist die Planbarkeit von Betriebsnebenkosten, speziell im Bereich der Energieversorgung, ein zentraler Baustein für die Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Photovoltaische Erzeugungsanlagen können gerade hier künftig eine tragende Rolle einnehmen.




Aspekt der wirtschaftlichen Gesamtkostenbetrachtung
Bei der herkömmlichen Energieerzeugung aus fossilen- und atomaren Energiequellen wird oft ein falsches Bild der Energiegesamtkosten gezeichnet: Meist werden nur die Energiefreisetzungskosten, aber nicht die Rohstoffgewinnungs-, Umwelt-, und Entsorgungsfolgekosten berücksichtigt. Stromgestehungskosten, Auswirkungen auf die Umwelt und laufende Kosten sind im Bereich der erneuerbaren Energieerzeugung auf ein Minimum begrenzt. Der Ausbau der erneuerbaren Energien muss auch weiterhin zügig fortgesetzt werden, um mittelfristig eine Reduzierung der Energiepreise erreichen zu können.
Die Stromkostenstruktur der Sonnenenergie ist langfristig planbar, während Stromerzeugungskosten aus fossilen Rohstoffen einer Ressourcen- und Verteilerstruktur unterliegen. Die Energiebezugskosten der Sonne sind zum Nulltarif zu haben und in der Ressource Sonne schier unendlich. Daher ist bei Photovoltaikanlagen, welche für Eigenverbrauchslösungen konzipiert und genutzt werden, eine langfristige Kostenplanung möglich. Vor dem Hintergrund von Strompreissteigerungen und Strombezugsabhängigkeiten ergibt sich neben der Kostenersparnis ein hoher Autarkiegrad, der sich in der Erzeugungssicherheit widerspiegelt.
Vertrauensschutz und fairer Wettbewerbsmechanismus
Der Vorteil von solar erzeugtem Strom muss in der künftigen Gesetzesauslegung erhalten bleiben. Eine staatlich vorgegebene Belastung durch die Erhebung einer EEG-Umlage auf selbst erzeugten Strom ist weder nachvollziehbar, noch hinnehmbar. Eine Stärkung der Eigenverantwortung sollte gefördert und nicht bestraft werden. Die Neugestaltung des EEG muss den Fokus auf eine wirtschaftlich rentable Ausgestaltung dezentraler, regionaler Energiekonzepte setzen. Dabei stellt der Eigenverbrauch von Strom aus erneuerbaren Energien die kleinste Dezentralität dar. Dies darf durch die Gesetzgebung nicht vereitelt werden. Durch die Erhebung einer möglicherweise sogar rückwirkenden EEG-Umlage auf selbst erzeugten Strom würden die Investitionsbereitschaft und die ?sicherheit gestoppt werden. Neben diesem Vertrauensverlust hätte die geplante Gesetzgebung einen Stillstand des Ausbaus von Erneuerbaren-Energien-Anlagen für private und gewerbliche Investoren zur Folge. Daher die klare Aussage: ?Keine Öko-Umlage auf Öko-Strom?!
Der Erfolg des EEG und dessen Fördermechanismus bestehen darin, dass die Stromgestehungskosten bei PV-Anlagen auf ein wettbewerbsfähiges Niveau gesunken sind. Diese Wettbewerbsfähigkeit darf aber nicht durch künstliche Mehrkosten auf Strom, welcher an Ort und Stelle erzeugt und direkt verbraucht wird, abgewürgt werden.
Die Energiewende und die getätigten Investitionen erlangen ihren bisherigen Erfolg über eine Vielzahl an Investoren, die zur Energieproduktion beitragen. Dies ist sowohl im Kleinanlagenbereich der Privathaushalte, aber auch bei Kraftwerksdimensionen der Fall. Dieses Investitionsvolumen muss auch weiterhin erhalten bleiben, da es die Dezentralität und Unabhängigkeit vor wenigen Großinvestoren fördert. Eine weitere Absenkung der Einspeisevergütung steht diesem auch nicht entgegen und wird auch nicht kritisiert.
Eckpunkte der EEG-Novelle
Eine Reform des EEG ist unumstritten. Dabei ist allerdings wesentlich differenzierter vorzugehen, als mit pauschalen Regelungen den Erfolg der Energiewende zu gefährden. So sind energetische Gesamtkonzepte, wie beispielsweise regionale Versorgungskonzepte, zu fördern, ebenso wie die Effizienz von Erzeugungsanlagen in Bezug auf Eigenverbrauch und Autarkie. Anzustreben wären weiterhin gesetzliche Vereinfachungen. Diese würden beispielsweise dazu führen, dass auch Mieter in Mehrfamilienhäusern direkten Anteil an der Energiewende haben können. Hierzu müsste eine Erleichterung der Stromliefer- und Stromabrechnungsvorschriften geschaffen werden. Diese hindern derzeit daran, dass Strom aus Photovoltaikanlagen in Mehrfamilienhäusern direkt durch die Mieter genutzt werden kann. Dies sind Eckpunkte, welche durch eine Änderung des EEG aufgenommen werden sollten, um nicht zu einer stärkeren Belastung, sondern zu einer noch breiteren Beteiligung zu führen.
?Die Energiewende, weg von einer umweltbelastenden und extern abhängigen Energieversorgung hin zu einer autarken und nachhaltigen Energiesicherheit, ist möglich. Doch hierzu müssen die Rahmenbedingen richtig gesetzt werden. Eine breite Bevölkerungsschicht kann am Erfolg der erneuerbaren Energieversorgung teilhaben. Dass dies ohne große externe Fördergelder möglich ist hat sich bewiesen. Nun gilt es diesen Weg weiter zu gehen und nicht durch eine unüberlegte Gesetzgebung, welche eine deutliche Handschrift der großen Energieversorger trägt, zu beenden?, so Helmut Zeltner, Gründer und Geschäftsführer von Frankensolar.
Thomas Vogel, Geschäftsführer der Frankensolar Projektmanagement GmbH führt weiter fort: ?Die Energiewende ist in erster Linie eine ?Bottom-up?-Wende: Sie wird vor allem durch die Bürger, den Mittelstand und die Kommunen umgesetzt. Auch die Bedeutung der Bürgergenossenschaften ist in diesem Zusammenhang zu nennen. Es besteht nun die einzigartige Möglichkeit so weit wie möglich zu dezentralisieren, die Autarkie zu steigern und mitzugestalten, ohne dabei die Versorgungssicherheit aus den Augen zu verlieren ? packen wir es an!?

Frankensolar ist seit über 20 Jahren eines der führenden Systemhäuser für dezentrale Erneuerbare Energien. Seit der Gründung im Jahr 1990 stehen der Mensch und die Umwelt im Mittelpunkt der Unternehmenskultur. Mit Hauptsitz in Deutschland und Vertretungen in England, Nordamerika, Österreich, der Tschechischen Republik und der Türkei arbeiten bei der Frankensolar Gruppe heute mehr als 100 Mitarbeiter. Das Unternehmen bildet eigene Fachkräfte aus.
Die Frankensolar Gruppe bietet ihren Partnern Lösungen aus einer Hand: Von hochwertigen Photovoltaik-Komponenten inkl. einer umfassenden Beratung und Betreuung der Partner, der Projektentwicklung über die Projektausführung bis hin zu Finanzierungsmodellen. Das Unternehmen verfügt über ein Netzwerk, welches umfangreiche Kompetenzen unter dem Dach der Frankensolar Gruppe vereint, um so seine Partner bestmöglich zu unterstützen.
Geschäftsführer: Albert Engelbrecht, Helmut Zeltner.
HRB 11270 Registergericht Nürnberg. Weitere Informationen auf www.frankensolar.de.


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Frankensolar ist seit über 20 Jahren eines der führenden Systemhäuser für dezentrale Erneuerbare Energien. Seit der Gründung im Jahr 1990 stehen der Mensch und die Umwelt im Mittelpunkt der Unternehmenskultur. Mit Hauptsitz in Deutschland und Vertretungen in England, Nordamerika, Österreich, der Tschechischen Republik und der Türkei arbeiten bei der Frankensolar Gruppe heute mehr als 100 Mitarbeiter. Das Unternehmen bildet eigene Fachkräfte aus.
Die Frankensolar Gruppe bietet ihren Partnern Lösungen aus einer Hand: Von hochwertigen Photovoltaik-Komponenten inkl. einer umfassenden Beratung und Betreuung der Partner, der Projektentwicklung über die Projektausführung bis hin zu Finanzierungsmodellen. Das Unternehmen verfügt über ein Netzwerk, welches umfangreiche Kompetenzen unter dem Dach der Frankensolar Gruppe vereint, um so seine Partner bestmöglich zu unterstützen.
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Datum: 04.03.2014 - 10:18 Uhr
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