Marktprämie in der Direktvermarktung bekommt neue Voraussetzungen /
Trianel bietet Lösungen zur Umsetzung der Fernsteuerbarkeits-Pflicht
(ots) - Mit der anstehenden Novellierung des
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) werden sich die Voraussetzungen für
EE-Anlagenbetreiber, die ihren Strom direkt vermarkten, verändern.
"Neu- und Bestandsanlagen müssen nach dem aktuellen EEG-Entwurf
fernsteuerbar sein, um die Marktprämie auch in Zukunft in Anspruch
nehmen zu können", stellt Burkhard Steinhausen, Leiter Vermarktung
Erneuerbare Energien bei Trianel anlässlich der Hannover Messe 2014
fest.
Damit Bestandsanlagen die Vorteile der Direktvermarktung auch über
2014 hinaus für sich nutzen können, ist eine zügige Nachrüstung der
Anlagen notwendig. "Bereits ab dem 1. Januar 2015 wird die
Direktvermarktung von Bestandsanlagen an die Fernsteuerbarkeit
geknüpft", erläutert Steinhausen. Trianel bietet bereits heute
Lösungen an, EE-Anlagen über eine Smart Metering Plattform zu
steuern.
"Im Trianel Netzwerk Smart Metering haben wir gemeinsam eine
praktikable Lösung zur Steuerung von Photovoltaik- und Windanlagen
entwickelt", ergänzt Tim Karnhof, Leiter Smart Metering bei Trianel:
"Der Einsatz intelligenter Messsysteme erlaubt die Steuerung von
EE-Anlagen und ermöglicht die Kontrolle der aktuellen Erzeugungsdaten
über ein Online-Portal, so dass EE-Anlagenbetreiber in Echtzeit ihre
Erzeugungsleistung ablesen können." Mit der von Trianel angebotenen
Ausstattung der EE-Anlagen mit intelligenten Messsystemen werden die
schon bestehenden und künftigen gesetzlichen Nachrüstpflichten für
die Fernsteuerbarkeit erfüllt.
Im Rahmen der Hannover Messe 2014 (7. bis 11. April 2014,
Hannover) präsentiert Trianel die Möglichkeiten der Fernsteuerung von
EE-Anlagen über Smart Metering sowie neue Geschäftsmodelle für die
Direktvermarktung in Halle 27 Stand J31.
Weitere Informationen: http://www.direkt.trianel.com
Pressekontakt:
Dr. phil. Nadja Thomas, Pressesprecherin
Fon +49 241 41 32 04 66 | Mail n.thomas(at)trianel.com
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Datum: 04.04.2014 - 11:12 Uhr
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