IndustrieTreff - VKU zum Kabinettbeschlussüber den Entwurf der EEG-Reform / VKU begrüßt Direktvermarktung der erne

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VKU zum Kabinettbeschlussüber den Entwurf der EEG-Reform / VKU begrüßt Direktvermarktung der erneuerbaren Energien

ID: 1044234

(ots) - Heute hat das Bundeskabinett dem Gesetzentwurf des
novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz zugestimmt. "Der erste
Schritt zum Paradigmenwechsel ist geschafft. Der Reformwille, den die
Bundesregierung bei der EEG-Reform gezeigt hat, ist erfreulich", so
der Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU),
Hans-Joachim Reck. Der VKU begrüßt insbesondere, dass der Entwurf den
Wechsel zur Direktvermarktung und ab 2017 eine Auktionierung auf
Grundlage technologiespezifischer Ausbaukorridore bei der Förderung
der erneuerbaren Energien vorsieht. Damit werden wichtige Forderungen
des VKU erfüllt. Reck: "Durch die Pflicht zur Direktvermarktung und
die vorgesehene Mengensteuerung kann der Erneuerbare-Energien-Ausbau
besser geplant werden. Allerdings hätten wir uns einen Verzicht auf
Bagatellgrenzen bei der Direktvermarktung und eine sachgerechtere
Übergangsregelung gewünscht, die getätigte Planungen nicht entwertet.
Hier muss im parlamentarischen Verfahren noch nachgesteuert werden."

Der Umstieg auf eine verpflichtende Direktvermarktung ist
insbesondere vor dem Hintergrund der Marktintegration der
erneuerbaren Energien zu begrüßen. Demnach sollen Betreiber von
Neuanlagen den in ihren Anlagen erzeugten Strom selbst verkaufen,
wodurch sie Marktrisiken und Prognoseverantwortung übernehmen. Die
technologiespezifischen Ausbaukorridore sind eine wichtige
Voraussetzung dafür, dass der weitere Ausbau der erneuerbaren Energie
besser gesteuert wird. Darüber hinaus sind sie für das ab 2017
geplante und vom VKU befürwortete Ausschreibungsmodell erforderlich,
dessen Ausgestaltung aus Sicht des VKU schnell in Angriff genommen
werden muss.

Der VKU kritisiert, dass die Pflicht zur Direktvermarktung
zunächst nur für Anlagen gilt, deren installierte Leistung 500
Kilowatt überschreitet. Damit wird die marktferne Einspeisevergütung




für einen großen Teil der Neuanlagen beibehalten, ohne dass hierfür
eine Notwendigkeit besteht. Alle Anlagen haben die Möglichkeit, einen
Direktvermarktungsunternehmer mit dem Verkauf des Stroms zu
beauftragen, wenn sie die Vermarktung nicht selbst durchführen können
oder wollen. Die vorgesehene Übergangsregelung reicht nach
Einschätzung des VKU nicht aus.

Um dem Vertrauensschutz der Investoren Rechnung zu tragen, müssen
alle Projekte, die sich bereits in der Realisierung befinden, zu Ende
geführt werden können. Insbesondere sollte der Vertrauensschutz nicht
auf Projekte beschränkt werden, die bereits genehmigt wurden. Schon
im Vorfeld einer Genehmigungserteilung werden erhebliche
Investitionen getätigt (jahrelange Projekt-vorbereitung,
kostenträchtige Vorbereitung der Antragsunterlagen, Gebühren im
Antragsverfahren). Der VKU hatte daher in seiner Stellungnahme
vorgeschlagen, darauf abzustellen, dass sich die betreffende Anlage
am Stichtag (VKU schlägt hierfür den 8. April 2014 vor) im
Genehmigungsverfahren befunden hat. Im Hinblick auf langwierige und
kostspielige Planungs-, Genehmigungs-, Liefer- und Bauphasen -
insbesondere im Bereich der Windenergie und der Biomasse sollte den
Investoren dann Zeit bis Ende 2015 gegeben werden, um das Projekt
noch zu den Förderbedingungen des EEG 2012 zu realisieren.

Reck: "Die Stadtwerke brauchen endlich Verlässlichkeit bei den
gesetzlichen Rahmenbedingungen. Wichtig ist es jetzt, die angestrebte
Reform zügig durchzuführen und bei den offenen Punkten, insbesondere
den Kapazitätsmechanismen und dem Netzausbau, nachzusteuern. Nur
durch einen Kapazitätsmarkt kann mittelfristig eine sichere,
nachhaltige und bezahlbare Energieversorgung gewährleistet werden."
Der VKU appelliert an die Bundesregierung, der EEG-Novelle in einem
zweiten Schritt sehr schnell die Einführung eines
Kapazitätsmechanismus folgen zu lassen. Der VKU hat dazu einen
dezentralen Leistungsmarkt vorgeschlagen, der als umfassender
Kapazitätsmarkt die Bereitstellung von gesicherter Leistung
honorieren soll.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie,
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit über 250.000 Beschäftigten
wurden 2011 Umsatzerlöse von rund 107 Milliarden Euro erwirtschaftet
und fast 10 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 45,9 Prozent in der
Strom-, 62,2 Prozent in der Erdgas-, 80,4 Prozent in der
Trinkwasser-, 63,1 Prozent in der Wärmeversorgung und 24,4 Prozent in
der Abwasserentsorgung.



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Datum: 08.04.2014 - 12:55 Uhr
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