IndustrieTreff - Deutsche Verzehrempfehlungen für Moselfische seit 2006 gültig

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Deutsche Verzehrempfehlungen für Moselfische seit 2006 gültig

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Deutsche Verzehrempfehlungen für Moselfische seit 2006 gültig

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Seit 2006 besteht die für Rheinland-Pfalz und mit dem Saarland abgestimmte Verzehrempfehlung für Fische aus dem Mosel-Saar-Einzugsgebiet und diese gilt für die deutschen Moselanlieger weiterhin, stellt das Umweltministerium Rheinland-Pfalz fest.
In dieser Verzehrempfehlung für Angler (siehe Anlage) wird geraten, auf den Verzehr von Aal aus der Mosel zu verzichten. Bei Weißfischen sollen nicht mehr als zwei Portionen à 230 g pro Woche gegessen werden. Ein Merkblatt mit den entsprechenden Hinweisen ist bei den Anglerverbänden bekannt und ist auch im Internet einsehbar.
Die hohe Belastung insbesondere des Aals mit dioxinähnlichem PCB ist hierzulande seit langem bekannt. Bei den PCB handelt es sich um im Sediment gebundene Altlasten, die sich über die Nahrungskette insbesondere in fetthaltigen Fischen wie Aal akkumulieren. Aufgrund von regelmäßigen Höchstmengenüberschreitungen sind in der Mosel gefangene Aale nicht verkehrsfähig, d.h. sie dürfen nicht in den Handel gelangen (anders ist es mit Fischzuchten). Die Lebensmittelkontrolle führt Stichproben durch.
Bei den restlichen Fischarten werden die Höchstgehalte nur vereinzelt überschritten. Untersuchungen haben gezeigt, dass in den betroffenen Fließgewässern die PCB-Gehalte im Wasser in aller Regel im Bereich oder unterhalb der Nachweisgrenze liegen. Die Verzehrempfehlungen haben das Ziel, gesundheitliche Risiken auszuschließen, wobei gelegentlicher Fischgenuss möglich bleibt.
Die Verzehrsempfehlungen folgen dem Bundesinstitut für Risikobewertung und der WHO. EU-weit gilt seit November 2006 ein Höchstgehalt für die Summe aus Dioxinen, Furanen und dioxinähnlichen PCB (in WHO-PCDD/F - PCB-TEQ) von 12,0 pg/g Frischgewicht (für Muskelfleisch vom Aal) bzw. von 8,0 pg/g Frischgewicht für Muskelfleisch von anderen Fischen.
Ungeachtet dessen würde ein Verzehrverbot faktisch ein Angelverbot bedeuten, da Fische nur aus vernünftigem Grund (Verzehr) getötet werden dürfen.




Nachdem Frankreich vor kurzem für französische Moselanlieger den Verzehr von Moselfischen gänzlich verboten hatte, setzten sich Rheinland-Pfalz und das Saarland zeitnah für eine Sondersitzung der Internationale Kommissionen zum Schutze der Mosel und der Saar (IKSMS) mit den Mitgliedsländern Frankreich, Luxemburg, Saar-land und Rheinland-Pfalz zum Thema PCB ein. Diese fand am 29. Juni 2009 statt. Frankreich informierte dort über eine landesweite Erhebung zur Umsetzung der EU-Höchstmengenverordnung vom November 2006 und das Verzehrverbot.
In Rheinland-Pfalz werden Flussfische seit mehr als 25 Jahren regelmäßig auf Rückstände der Schwermetalle Blei, Cadmium und Quecksilber und auf chlorierte Kohlenwasserstoffe untersucht. Von diesen Untersuchungen kennt man die ubiquitär vorhandenen Belastungen z.B. durch PCB. Seit den 1980er Jahren gibt es Verzehrempfehlungen, die den Vorschriften angepasst wurden.
Auf der IKSMS-Sondersitzung wurde beschlossen, das Fischmonitoring fortzuführen und die Datenlage auf Grundlage weiterer französischer Ergebnisse Anfang des kommenden Jahres auch bei der IKSMS zu bewerten. Rheinland-Pfalz setzte sich, wie bisher auch, für eine gemeinsame Linie ein. Die Abstimmungen müssen auf nationaler Ebene erfolgen.
Das Thema ist unabhängig hiervon nicht nur für die Mosel, sondern für fast alle europäischen Binnengewässer (größere Flusssysteme) relevant. An der Mosel ist es seit Jahren Gegenstand eines ständigen Dialogs zwischen den Beteiligten.


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Datum: 23.07.2009 - 15:05 Uhr
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