Prokon Insolvenz - Was Anleger als Gläubiger jetzt tun müssen
(ots) - Jetzt ist es amtlich. Am 1. Mai 2014 wurde ein neues
Kapitel aufgeschlagen: Das Insolvenzgericht eröffnete das
Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROKON Regenerative Energien
GmbH. Welche Konsequenzen hat dies für die betroffenen Anleger? Eine
sehr wichtige Änderung ist, dass die Anleger nun Gläubiger eines
Insolvenzverfahrens sind. In erster Linie sind von den Anlegern nun
verschiedene wichtige Termine zu beachten.
Das erste wichtige Datum ist der 22. Juli 2014. An diesem Tag
findet eine Gläubigerversammlung statt. Dort geht es neben einem
Bericht über den Stand des Verfahrens auch darum, über
"Weichenstellungen" für das weitere Insolvenzverfahren abzustimmen.
Die PROKON-Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen
wird bei diesem Termin vertreten sein, um die Rechte der
Genussrechte-Inhaber einbringen zu können.
Bis zum 15. September 2014 sollten sich die Anleger um ihre
Forderungsanmeldungen gekümmert haben. Es müssen sämtliche noch
offenen Forderungen anmeldet werden, damit diese im
Insolvenzverfahren berücksichtigt werden. Dabei muss folgendes
beachtet werden: § 41 der Insolvenzordnung bestimmt, dass in einem
Insolvenzverfahren sämtliche Forderungen eines Unternehmens fällig
werden - auch Forderungen, die erst später fällig wären. Daher müssen
auch die eigentlich noch nicht fälligen Ansprüche angemeldet werden.
Im Fall der PROKON-Genussrechte betrifft dies zum Beispiel
Genussrechte, die erst in den kommenden Jahren zur Rückzahlung
anstehen würden oder nicht gekündigt wurden. Die Forderungsanmeldung
sollte jedoch nicht nur fristgerecht, sondern auch fachgerecht
geschehen.
Anleger der PROKON sollten sich an einen Anwalt wenden, der
spezielles Wissen im Insolvenzrecht vorweisen kann.
Insolvenzverwalter und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Ralph Sauer prüft und bearbeitet die insolvenzrechtlichen
Fragestellungen. Es gilt insbesondere einen möglichen Insolvenzplan
genau zu prüfen, damit die Anleger der PROKON keine Rechte verlieren.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stoll mit seinem Team
betreut die kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen rund um die
PROKON-Genussrechte. Es gilt hier, schnellstmöglich
Schadensersatzansprüche zu prüfen.
Anleger, die sich im anstehenden Insolvenzverfahren vertreten
lassen möchten, können sich der PROKON Schutzgemeinschaft der Kanzlei
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH anschließen. Hier
werden die Anlegerinteressen gebündelt.
Weitere Informationen befinden sich auf der Homepage der
Schutzgemeinschaft http://www.prokon-schutzgemeinschaft.de.
Pressekontakt:
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Einsteinallee 3
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
kanzlei(at)dr-stoll-kollegen.de
www.dr-stoll-kollegen.de
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Datum: 05.05.2014 - 11:16 Uhr
Sprache: Deutsch
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