Neue Herausforderungen für das Verbot des Klonens zu Fortpflanzungszwecken durch jüngste Entwicklungen der Stammzellforschung?
(ots) - Der Deutsche Ethikrat hat im Rahmen seiner 
gestrigen Plenarsitzung eine öffentliche Anhörung zur Forschung an 
humanen embryonalen Stammzellen durch Zellkerntransfer und an 
induzierten pluripotenten Stammzellen durchgeführt sowie die sich 
daraus eventuell ergebenden rechtlichen Herausforderungen diskutiert.
   Vor dem Hintergrund der jüngsten Forschungsergebnisse bei der 
Herstellung von humanen embryonalen Stammzellen (hES-Zellen) durch 
Zellkerntransfer und von induzierten pluripotenten Stammzellen 
(iPS-Zellen) hatte die Gesundheitsministerkonferenz den Deutschen 
Ethikrat gebeten, die Entwicklungen auf diesen Gebieten zu bewerten. 
Die Sorge der Gesundheitsminister richtete sich darauf, dass das 
mithilfe dieser Methoden technisch denkbare Klonen von Menschen zu 
Fortpflanzungszwecken möglicherweise durch die deutschen Gesetze, 
insbesondere das Embryonenschutzgesetz und Stammzellgesetz, nicht 
eindeutig verboten sein könnte.
   In ihrer Einführung betonte Christiane Woopen, die Vorsitzende des
Deutschen Ethikrates, dass es nicht ausreiche, nur in Deutschland 
klare Regeln zu haben, sondern dass es auch darauf ankomme, im 
internationalen Kontext auf ein wirksames Verbot des reproduktiven 
Klonens hinzuwirken.
   Der Molekularbiologe und Stammzellforscher Hans Schöler, Direktor 
des Max-Planck-Instituts für molekulare Biomedizin in Münster, 
informierte über den Sachstand zu hES-Zellen durch Zellkerntransfer 
und iPS-Zellen. Schöler erläuterte die biologischen Erkenntnisse zu 
Pluripotenz und Totipotenz von Zellen und zu tetraploider 
Embryokomplementierung. Er hielt es aus biologischen Gründen für 
unwahrscheinlich, wenn auch nicht für ausgeschlossen, dass das 
reproduktive Klonen von Menschen auf dem Wege der neuen Verfahren 
technisch möglich werden könnte.
   Der Jurist Ralf Müller-Terpitz von der Universität Mannheim 
befasste sich mit einem möglichen gesetzlichen Regelungsbedarf. 
Müller-Terpitz zufolge werden die neuen Forschungsmethoden von den 
geltenden Gesetzen erfasst. Inkonsistenzen und Unklarheiten bestehen 
jedoch unter anderem durch unterschiedliche gesetzliche Definitionen 
zentraler Begriffe wie "Embryo" und "Totipotenz" im 
Embryonenschutzgesetz und im Stammzellgesetz. Eine rechtliche 
Präzisierung sei nicht zwingend, aber sinnvoll. Dabei solle von einer
strafrechtlichen auf eine öffentlich-rechtliche Regulierung 
übergegangen werden.
   Der Theologe Klaus Tanner aus Heidelberg, Vorsitzender der 
Stammzellkommission am Robert-Koch-Institut, stellte ethische 
Überlegungen zu einem möglichen Regulierungsbedarf vor. Die 
Möglichkeit der technischen Erzeugung von biologischen 
Entwicklungspfaden, die es als "Naturphänomen" nicht gibt, führe 
dazu, dass Begriffe wie "Potenzialität" unklar werden. Deswegen müsse
man die an sie geknüpften Normen überdenken, damit die 
Schutzinteressen gewahrt werden können. Er plädierte dafür, sich mehr
an Verantwortungs- und Handlungskontexten zu orientieren und weniger 
an Überlegungen zum Status frühen menschlichen Lebens in vitro.
   Im Zentrum der anschließenden Diskussion stand insbesondere das 
Für und Wider einer Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen. Mit 
Blick auf das reproduktive Klonen gebe es zwar keinen zwingenden 
Bedarf, wohl aber den Wunsch einer vereinheitlichenden Nachbesserung,
insbesondere bei den Begriffsdefinitionen. Diskutiert wurde auch, 
inwieweit eine regelmäßige, die aktuellen wissenschaftlichen 
Entwicklungen berücksichtigende Revision der gesetzlichen Regelungen,
wie sie auch in Frankreich etabliert ist, angemessen wäre.
   Die Beiträge der Anhörung sowie die Diskussion können unter 
http://ots.de/mM7pQ nachgehört und in Kürze auch nachgelesen werden.
Pressekontakt:
Ulrike Florian 
Deutscher Ethikrat 
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 
Jägerstraße 22/23 
D-10117 Berlin 
Tel:    +49 30 203 70-246
Fax:    +49 30 203 70-252
E-Mail: florian(at)ethikrat.org 
URL:    www.ethikrat.org
      
Themen in dieser Meldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 09.05.2014 - 17:23 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1057287
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Berlin
Telefon:
Kategorie:
Forschung und Entwicklung
Anmerkungen:
Diese HerstellerNews wurde bisher 576 mal aufgerufen.
Die Meldung mit dem Titel:
"Neue Herausforderungen für das Verbot des Klonens zu Fortpflanzungszwecken durch jüngste Entwicklungen der Stammzellforschung?
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Deutscher Ethikrat (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Alle Meldungen von Deutscher Ethikrat
World Robot Olympiad 2026: Jetzt anmelden und Zukunft gestalten
Endspurt bei Jugend forscht: Am 30. November ist Anmeldeschluss für die Wettbewerbsrunde 2026 / Jetzt online anmelden auf www.jugend-forscht.de
Österreich/Pädagog*innen: Pädagogisch wertvolles Musiktheater für Kindergärten und Volksschulen
Feierliche Preisverleihung: Ingrid zu Solms-Stiftung ehrt Prof. Dr. Petra Bacher und Dr. Anna Monika Seiler
"Rußfrei" ist technisch unmöglich: Die Wahrheit hinter Kerzen-Werbung




