IndustrieTreff - Hohe Bußgelder für Handwerker ? Neue Pflichten für das Sammeln und Befördern von Abfällen

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Hohe Bußgelder für Handwerker ? Neue Pflichten für das Sammeln und Befördern von Abfällen

ID: 1061388

Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichenÜberwachung tritt in Kraft

(PresseBox) - Am 1. Juni 2014 tritt die Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung in Kraft. Handwerksbetriebe, die wirtschaftlich oder gewerblich mit Abfall umgehen, sollten Anzeige- und Erlaubnispflichten beachten, bevor Sie ihre Tätigkeit aufnehmen. Der Entsorgungsverband des Norddeutschen Handwerks informiert:
Am 1. Juni 2014 tritt die Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung in Kraft. Kernstück dieser Verordnung ist die Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV), welche die bisherige Beförderungserlaubnisverordnung (Transportgenehmigung) ablöst und frühere Missverständnisse beim Umgang mit Abfällen klären soll. Die AbfAEV regelt somit die Pflichten für das Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von Abfällen.
Wirtschaftlich oder Gewerblich - Wer ist betroffen?
Ist das Sammeln und Befördern von Abfällen nicht ein Hauptzweck Ihres "Wirtschaftlichen Unternehmens", sind Sie von einer Anzeigepflicht befreit, sofern Sie eine Gesamtmenge von 2 Tonnen gefährlicher Abfälle (z.B. Mineralwolle, asbesthaltige Baustoffe etc.) sowie 20 Tonnen nicht gefährlicher Abfälle (z.B. Bauschutt, Gewerbeabfälle etc.) je Kalenderjahr nicht überschreiten.
Überschreiten Sie diese Schwellenwerte, besteht für Sie lediglich eine Anzeigepflicht.
Sofern das Sammeln oder Befördern von Abfällen ein Hauptzweck Ihres "Gewerblichen Unternehmens" ist, unterliegen Sie regelmäßig und mengenunabhängig der Anzeigepflicht. Bei gefährlichen Abfällen sowie beim Handeln oder Makeln mit Abfällen unterliegen Sie der Erlaubnispflicht.
Anzeige muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen
Anzeige- bzw. erlaubnispflichtige Unternehmen, also auch Handwerker, müssen dies ab dem 1. Juni vor der Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzeigen bzw. eine entsprechende Erlaubnis beantragen. Um weiterhin gesetzeskonform arbeiten zu können und um Ärger zu vermeiden, sollten Sie also spätestens jetzt aktiv werden.




Bußgeldfalle für das Handwerk
Laut Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) drohen ab dem 1. Juni 2014 Ordnungswidrigkeiten, die mit einer Geldbuße belegt werden. Konkret bedeutet das:
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet (KrWG § 69 (2) 1.). Dies kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne Erlaubnis gefährliche Abfälle sammelt, befördert, mit ihnen Handel treibt oder diese makelt (KrWG § 69 (1) 7.). Dies kann mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
ENH e.V. hilft Handwerkern mit kostenloser Beratung
Der Entsorgungsverband des Norddeutschen Handwerks (ENH e.V.) bietet allen Handwerksunternehmen eine kostenlose Beratung an und versorgt Sie mit allen notwendigen Adressen, Formularen und Internetlinks, damit Sie Ihren Anzeige- und Erlaubnispflichten schnell und einfach nachkommen können.
Das ENH-Team steht Ihnen unter 040 / 21 90 10 - 80 gern für Ihre Fragen zur Verfügung.

Gründung 1998 in Hamburg, über 600 Mitglieder, Vorstand: Heinz Essel (Vors.), Rolf de Vries (stv. Vors.), Martin Rumpff, Klaus Ramm, Arnold Rückert (Beisitzer)
In Hamburg entsorgen die über den ENH-Entsorgungsverband organisierten Handwerksunternehmen ihre Gewerbeabfälle privatwirtschaftlich organisiert, konzernunabhängig und damit sowohl kostengünstig und flexibel als auch rechtssicher. Eine weitere Besonderheit des ENH-Entsorgungsverbands liegt in der einzigartigen Möglichkeit, die Erzeugerhaftung für andienungspflichtige Abfälle auf den Verband zu übertragen.
Durch die Bündelung der Mengen vieler Einzelunternehmen können Entsorgungspreise erzielt werden, wie sie sonst nur Großunternehmen aushandeln können.
Neben der Rechtssicherheit für die Unternehmen ergeben sich weitere Vorteile wie die permanente Mengen- und Kostentransparenz, Planungssicherheit durch stabile Preise, Bürokratieabbau und fachkundige neutrale Beratung.


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Gründung 1998 in Hamburg, über 600 Mitglieder, Vorstand: Heinz Essel (Vors.), Rolf de Vries (stv. Vors.), Martin Rumpff, Klaus Ramm, Arnold Rückert (Beisitzer)
In Hamburg entsorgen die über den ENH-Entsorgungsverband organisierten Handwerksunternehmen ihre Gewerbeabfälle privatwirtschaftlich organisiert, konzernunabhängig und damit sowohl kostengünstig und flexibel als auch rechtssicher. Eine weitere Besonderheit des ENH-Entsorgungsverbands liegt in der einzigartigen Möglichkeit, die Erzeugerhaftung für andienungspflichtige Abfälle auf den Verband zu übertragen.
Durch die Bündelung der Mengen vieler Einzelunternehmen können Entsorgungspreise erzielt werden, wie sie sonst nur Großunternehmen aushandeln können.
Neben der Rechtssicherheit für die Unternehmen ergeben sich weitere Vorteile wie die permanente Mengen- und Kostentransparenz, Planungssicherheit durch stabile Preise, Bürokratieabbau und fachkundige neutrale Beratung.



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Datum: 20.05.2014 - 07:00 Uhr
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