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Weisman, Kennedy& Berris Co., L.P.A und Strauss Troy Co., LPA geben zusammenfassende Mitteilungüber die Anhängigkeit einer abgeleiteten Aktionärsklage und den vorgeschlagenen Vergleich bekannt

ID: 1071200

(ots) -
VOR DEM COURT OF COMMON
PLEASde.newsaktuell.mb.nitf.xml.Br(at)613a03fdCUYAHOGA COUNTY, OHIO


ALFRED STRAUS, abgeleitet im Namen des
nominalen Beklagten, der Eaton
Corporation, plc, sowie im Namen des
nominalen Beklagten, der Eaton
Corporation,


Kläger, Fall Nr.: CV 11 748467


gegen Richter: John P. O'Donnell


MICHAEL J. CRITELLI, ALEXANDER M. CUTLER,
NET C. LAUTENBACH, DEBORAH L. McCOY,
GREGORY R. PAGE, CHARLES E. GOLDEN,
ARTHUR E. JOHNSON, TODD M. BLUEDORN,
GEORGE S. BARRETT, LINDA A HILL, GERALD
B. SMITH, VICTOR LEO, MARK MCGUIRE,
TARAS SZMAGALA, ERNIE GREENE, JOHN R.
MILLER, VICTOR A. PELSON und GARY L.
TOOKER,

ZUSAMMENFASSENDE
BEKANNTMACHUNG

Beklagte, ÜBER DIE

ANHÄNGIGKEIT EINER

und ABGELEITETEN AKTIONÄRSKLAGE

UND DEN VORGESCHLAGENEN

EATON CORPORATION, plc und EATON
CORPORATION VERGLEICH


Nominale Beklagte.


AN: ALLE EHEMALIGEN UND DERZEITIG VERZEICHNETEN INHABER UND
WIRTSCHAFTLICHEN EIGENTÜMER VON STAMMAKTIEN DER EATON CORPORATION
("UNTERNEHMEN") ODER DER EATON CORPORATION PLC ("PLC") MIT STAND VOM
6. JUNI 2014 ("AKTIONÄRE").

HIERMIT SETZTEN WIR SIE auf Beschluss des Court of Common Pleas,
Cuyahoga County, Ohio, darüber in Kenntnis, dass im Hinblick auf
diese putative abgeleitete Aktionärsklage ein Vergleich vorgeschlagen
wurde.

Am 23. Juli 2014 um 13:30 Uhr findet eine Anhörung vor dem




Ehrenwerten John P. O'Donnell in Verhandlungssaal 18-D des Court of
Common Pleas von Cuyahoga County, 1200 Ontario Street, Cleveland,
Ohio 44113-1678, statt, bei der unter anderem folgende Punkte
erörtert werden sollen: (i) ob der vorgeschlagene Vergleich den
Bedingungen der Vergleichsvereinbarung und deren Bestimmungen
("Bestimmungen") gemäß von dem Gericht angenommen wird; (ii) ob das
Gericht ein Urteil eintragen soll, mit dem die Klage des Klägers in
dieser Sache, einschließlich sämtlicher Forderungen, die aus den in
der Klage genannten Tatsachen und/oder Umständen entstehen und mit
diesen in Verbindung stehen, rechtskräftig abgewiesen wird; und (iii)
ob das Gericht die Zuerkennung der vom Rechtsbeistand des Klägers
geforderten Anwaltskosten, Aufwendungen und Kosten des Klägers sowie
einer Incentive-Zahlung in Höhe einer Gesamtsumme von bis zu sechs
Millionen US-Dollar (6.000.000 $) an den Kläger genehmigen soll. Das
Gericht behält sich das Recht vor, die Anhörung ohne weitere
Ankündigung zu vertagen.

Dieses Verfahren und der vorgeschlagene Vergleich können sich auf
Ihre Rechte als Aktionär auswirken. Weitere Einzelheiten zu diesem
Verfahren, einschließlich der Mitteilung über die Anhängigkeit einer
abgeleiteten Aktionärsklage und den vorgeschlagenen Vergleich
("Mitteilung") finden Sie auf der Website http://www.weismanlaw.com.
Sie können sich auch an einen Vertreter des Rechtsbeistands des
Klägers, Weisman, Kennedy & Berris Co., L.P.A., 1600 Midland
Building, 101 Prospect Avenue, W., Cleveland, Ohio 44115, Telefon:
+1-800-475-1189 oder +1-216-781-1111, oder an Strauss Troy Co., LPA,
150 East Fourth Street, Cincinnati, Ohio 45202-4018, Telefon
+1-513-621-2120 wenden, falls Sie weitere Informationen benötigen.

Wenn Sie derzeit Aktionär sind, haben Sie ggf. das Recht, Einwände
gegen Aspekte des Vergleichs zu erheben und persönlich oder vertreten
durch einen Rechtsbeistand bei der Anhörung vorzusprechen. Aktionäre,
die keine Einwände gegen den vorgeschlagenen Vergleich haben, müssen
keine weiteren Maßnahmen ergreifen. Alle Einwände gegen den
Vergleich, einschließlich des Ersuchens des Rechtsbeistands des
Klägers nach Erstattung der Anwaltskosten, Aufwendungen und Kosten
sowie einer Incentive-Zahlung an den Kläger, müssen, in
Übereinstimmung mit dem in der Mitteilung dargelegten Verfahren
spätestens bis zum 14. Juli 2014 eingereicht und zugestellt werden.

WENN SIE SICH ZU EINEM EINWAND ENTSCHLIESSEN, MÜSSEN SIE DAS IN
DER MITTEILUNG DARGELEGTE VERFAHREN BEFOLGEN; ANDERFALLS WIRD IHR
EINWAND NICHT GEHÖRT UND IHRE PAPIERE, UNTERLAGEN ODER SONSTIGEN
DOKUMENTE WERDEN VOM GERICHT NICHT ANGENOMMEN UND BERÜCKSICHTIGT.

Bei Personen, die es versäumen, Einwände zu erheben oder auf
andere Weise in der durch die Mitteilung vorgeschriebenen Art und
Weise um Anhörung zu ersuchen, wird davon ausgegangen, dass sie auf
das Recht, Einwände gegen Aspekte des Vergleichs (einschließlich des
Rechts auf Berufung) oder auf ein Ersuchen, in der Anhörung gehört zu
werden, verzichten, und sie haben künftig keine Möglichkeit mehr,
derartige Einwände zu erheben oder Ersuchen in diesem Verfahren oder
in einem damit in Verbindung stehenden Verfahren oder Prozess
einzureichen.

BITTE VERZICHTEN SIE DARAUF, HINSICHTLICH DIESER MITTEILUNG MIT
DEM GERICHT ODER DER GESCHÄFTSSTELLE KONTAKT AUFZUNEHMEN.


Datum: 6. Juni 2014 AUF ANORDNUNG DES COURT OF

COMMON PLEAS VON CUYAHOGA

COUNTY, OHIO




Pressekontakt:
KONTAKT: Weisman, Kennedy & Berris Co., L.P.A.,
+1.216.781.1111/Strauss Troy Co., LPA, +1.513.621.2120


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Datum: 12.06.2014 - 00:01 Uhr
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