IndustrieTreff - Salzabwassereinleitungen in die Werra enden spätestens 2015

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Salzabwassereinleitungen in die Werra enden spätestens 2015

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Salzabwassereinleitungen in die Werra enden spätestens 2015

Landesregierung weist Vorwurf des Verfassungsverstoßes der LINKEN entschieden zurück

(pressrelations) - >Umweltminister Dr. Sklenar erklärte "Die LINKE wird auch mit dieser Verfassungsklage scheitern". Eine Klage hat materiell und juristisch keine Erfolgsaussichten. Die verfassungsmäßige Gewaltenteilung sieht vor, dass die Landesregierung öffentlich-rechtliche Vereinbarungen schließt und die Behörden die notwendigen Entscheidungen in öffentlichen Verwaltungsverfahren treffen, nach Recht und Gesetz, aber ohne Zustimmungsvorbehalte für den Landtag.

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Eindämmung der Salzabwasserbelastung der Werra vom 04.02.2009 verletzt weder die Rechte des Thüringer Landtags, noch steht sie der Zielvorgabe entgegen, den Fluss bis zum Jahr 2020 wieder in ein naturnahes Gewässer zu entwickeln. Deshalb hat der Runde Tisch mit Maßgaben, die mit der Protokollerklärung Vertragsbestandteil wurden, der Vereinbarung grundsätzlich zugestimmt.

Tatsächlich gehen die gemeinsam mit dem Runden Tisch erarbeiteten und von K+S in dem fristgerecht vorgelegten Strategiepapier umgesetzten Ziele und Anforderungen für Werra, Weser und das Grundwasser weit über die von den Landtagen in Hessen und Thüringen beschlossenen Forderungen hinaus. Die Vereinbarung der Länder mit K+S vom 04.02.2009 setzt für das weitere Vorgehen den notwendigen fachlichen und prozessualen Rahmen. Wichtigste Ergebnisse der Vereinbarung und Verhandlungen für Thüringen sind:

- die Versenkung von Salzabwässern in die Gerstunger Mulde bleibt auf Dauer eingestellt,
- spätestens ab 2015 wird in Thüringen überhaupt kein Salzabwasser mehr in die Werra eingeleitet werden,
- der Bau einer Fernleitung zur Ableitung der Salzabwässer in die Nordsee bis 2020 wird mit hoher Intensität geprüft.

Damit sind die entscheidenden Forderungen des Landtagsbeschlusses umgesetzt für:

- die nachhaltige Reduzierung der Gewässerbelastung mit Salzabwässern aus der Kaliproduktion,
- die Erhaltung bestehender und Schaffung neuer Arbeitsplätze sowie der regionalen Wertschaffung sowie




- die nachhaltige Entwicklung des Umgangs mit der Natur und die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie.

Ferner werden die Forderungen des Runden Tisches erfüllt. Über Thüringen hinaus wirken die übrigen Maßnahmen der K+S, die im Strategiepapier vorgeschlagen werden. Der Runde Tisch hat dazu mit den Ländern noch Klarstellungen gefordert. Wichtig ist das strategische Ziel, bis 2020 eine Salzabwasserfernleitung zur Nordsee zu errichten.

Damit können alle materiellen Anforderungen der Landtage inhaltlich voll erfüllt werden.

Die Einleitbedingungen im Zeitraum von 2009 (Auslaufen des Härtegrenzwertes) über 2012 (Neufestsetzung aller Grenzwerte) bis spätestens 2015 (Ende der Einleitung) müssen in aufwändigen öffentlichen Wasserrechtsverfahren festgesetzt werden. Dabei ist eine gesamtschauliche gewässerökologische Beurteilung unverzichtbar. Diese wird jedoch vernünftiger Weise frühestens 2012 mit einer Gesamtentscheidung abgeschlossen werden.

Im Übrigen enthält die öffentlich-rechtliche Vereinbarung nichts, was dem Ziel "Gute Gewässerqualität" widerspricht. Die Versalzung der Werra wird nachhaltig verringert und in Thüringen die Salzabwassereinleitung aus der Kaliproduktion in die Werra bis 2015 vollständig eingestellt. Das Grundwasser wird umfänglich geschützt. Die Partner der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung bekennen sich ausdrücklich zu den Sachzielen der EG-Wasserrahmenrichtlinie. Sie streben an, die künftigen Regelungen zur Einleitung in die Werra unter Einbindung der Parameter Chlorid, Magnesium und Kalium bis 2012 einer einheitlichen Bewertung zuzuführen. Bis dahin verfolgen sie übergangshalber das Ziel, bei unverändertem Grenzwert bereits ab 2009 den Zielwert, d.h. die tatsächliche Belastung der Werra am Pegel Gerstungen, abzusenken.

"Sinn, Zweck und Ziel der Landtagsbeschlüsse werden inhaltlich voll erfüllt", unterstreicht Thüringens Umweltminister Dr. Sklenar. Mit der Zielstellung 2012 werden gewisse Widersprüchlichkeiten des Landtagsbeschlusses auf Erhalt und Schaffung neuer Arbeitsplätze einerseits und Reduzierung des Härtegrenzwertes bereits ab 2009 andererseits ausgeglichen.

Selbst der Runde Tisch konnte keine anderen Lösungen anbieten.

"Deshalb erfüllt unsere öffentlich-rechtliche Vereinbarung nicht nur den Willen des Landtags, sondern ist selbstverständlich verfassungsgemäß, aber auch alternativlos", betont der Minister.


Madlen Domaschke
Stellv. Pressesprecherin

Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt


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Datum: 03.08.2009 - 13:47 Uhr
Sprache: Deutsch
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