IndustrieTreff - Beschluss zur EEG-Reform im Bundestag / EEG-Reform: Paradigmenwechsel mit Einschränkungen

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Beschluss zur EEG-Reform im Bundestag / EEG-Reform: Paradigmenwechsel mit Einschränkungen

ID: 1077359

(ots) - Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt,
dass der Deutsche Bundestag heute in zweiter und dritter Lesung einen
Gesetzentwurf zur grundlegenden Reform des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen hat.
Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck: "Die EEG-Reform ist ein
Paradigmenwechsel. Insbesondere mit der Direktvermarktungspflicht,
der Einführung einer Mengensteuerung sowie der Anlage eines
Ausschreibungsmodells werden die erneuerbaren Energien näher an den
Energiemarkt herangeführt. Damit kann der bislang unkoordinierte
Erneuerbare-Energien-Ausbau insgesamt besser geplant und gesteuert
werden."

Kritik äußert Reck mit Blick auf die Behandlung der
Eigenstromerzeugung: "Grundsätzlich ist es sinnvoll, die
Finanzierungsbasis der EEG-Umlage zu verbreitern. Allerdings dürfte
auch weiterhin ein erheblicher Anreiz zur Eigenstromerzeugung
bestehen, gerade in industriellen und gewerblichen Anlagen." Durch
die Beteiligung mit lediglich 40 Prozent und der Möglichkeit der
Kompensation über das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) dürften
zahlreiche systemschädliche Eigenstrommodelle weiterhin
wirtschaftlich darstellbar sein.

Energiewirtschaftlich sinnvolle Eigenstrommodelle in der
kommunalen Wasserwirtschaft, zum Beispiel die Verstromung von
Klärgas, werden jedoch durch die Einbeziehung in die Umlagepflicht
massiv behindert. Für die weitere Hebung von Energiepotenzialen
stellt die einheitliche EEG-Umlagepflicht ein Investitionshindernis
dar. "Wir gehen deshalb davon aus, dass in Zukunft deutlich weniger
Projekte in der kommunalen Wasserwirtschaft realisiert werden
können", so Reck. Die entgeltstabilisierende Wirkung der
Eigenstromerzeugung würde damit sukzessive wegfallen.

Der EEG-Entwurf sieht vor, dass die Eigenstromerzeugung aus neuen
Anlagen grundsätzlich mit der EEG-Umlage belegt wird. Reduzierungen




sind nur für Eigenstromerzeugung aus KWK-Anlagen und erneuerbaren
Energien vorgesehen, hier sollen zunächst 30 Prozent, ab 2016 35
Prozent und ab 2017 40 Prozent der jeweils aktuellen EEG-Umlage
gezahlt werden.

Aus Gründen des Vertrauensschutzes sieht es der VKU als bedenklich
an, dass sich die Bundesregierung aufgrund einer Intervention der
EU-Kommission verpflichtet hat, die Regelungen zum Bestandsschutz
2017 zu überprüfen. "Damit wird de facto der Bestandsschutz
aufgeweicht", so Reck. Für die kommunale Wasserwirtschaft wären bei
einem Wegfall des Vertrauensschutzes erhebliche Kostensteigerungen zu
erwarten. Reck: "Gebühren- beziehungsweise Preissteigerungen sind
dann unvermeidlich."

Laut Reck brauchen "die Stadtwerke endlich Verlässlichkeit bei den
gesetzlichen Rahmenbedingungen." Wichtig sei es jetzt, die
angestrebte Reform durchzuführen und bei den weiteren offenen Punkten
im Energiesektor, insbesondere den Kapazitätsmechanismen und dem
Netzausbau, nachzulegen. "Nur durch einen Kapazitätsmarkt kann
mittelfristig eine sichere, nachhaltige und bezahlbare
Energieversorgung gewährleistet werden. Nur eine Veränderung bei der
Anreizregulierung zur Ermöglichung von Investitionen auf
Verteilnetzebene kann auch das Netz für die Energiewende fit machen."
Der VKU appelliert daher an die Bundesregierung, der EEG-Novelle in
einem zweiten Schritt sehr schnell die Einführung eines
Kapazitätsmechanismus folgen zu lassen und sodann die
Anreizregulierung zu novellieren. "Dieser Dreiklang eines
integrierten Energiemarktdesigns muss sich auch in der Politik
wiederfinden" so Reck abschließend.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie,
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit über 250.000 Beschäftigten
wurden 2011 Umsatzerlöse von rund 107 Milliarden Euro erwirtschaftet
und fast 10 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 45,9 Prozent in der
Strom-, 62,2 Prozent in der Erdgas-, 80,4 Prozent in der
Trinkwasser-, 63,1 Prozent in der Wärmeversorgung und 24,4 Prozent in
der Abwasserentsorgung.



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Datum: 27.06.2014 - 11:48 Uhr
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