Energiewende bleibt Bürgersache
(ots) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute im
Fall Aland (C-573/312) entschieden, dass nationale Fördersysteme
nicht geöffnet werden müssen, um Erneuerbare Energien in anderen
Mitgliedsstaaten zu finanzieren. Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)
begrüßt diese Entscheidung.
"Fördersysteme für Erneuerbare Energien sind weiter nationale
Angelegenheit. Die Bürgerinnen und Bürger können damit auch künftig
bestimmen, wie schnell Erneuerbare Energien in ihrem Land ausgebaut
werden. Das ist für die Akzeptanz der Energiewende unverzichtbar",
sagt Peter Ahmels, Leiter Energie und Klimaschutz. "Der vermeintlich
freie Warenverkehr stößt hier noch an Grenzen, weil der Ausbau der
Erneuerbaren nicht nur über den Preis definiert werden kann, sondern
auch von der Gesellschaft getragen werden muss. Gerade Energiepolitik
ist deshalb nach wie vor ein Anliegen der EU-Mitgliedsstaaten."
Pressekontakt:
Dr. Peter Ahmels, Leiter Energie und Klimaschutz
Tel.: 030 2400867 91, Mobil: 0151 16225863, E-Mail: ahmels(at)duh.de
Daniel Hufeisen, Pressesprecher
Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: hufeisen(at)duh.de
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Datum: 01.07.2014 - 15:45 Uhr
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