IndustrieTreff - BEE weist Empfehlungen der Monopolkommission zu Erneuerbaren Energien zurück

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BEE weist Empfehlungen der Monopolkommission zu Erneuerbaren Energien zurück

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BEE weist Empfehlungen der Monopolkommission zu Erneuerbaren Energien zurück

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Berlin, 05. August 2009. Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) weist die Empfehlung der Monopolkommission zur Abschaffung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
zurück. BEE-Präsident Dietmar Schütz: "Die Monopolkommission kritisiert die Konzentration der Stromerzeugung bei vier großen Konzernen und will gleichzeitig das Erneuerbare-Energien-Gesetz abschaffen, das zahllose mittelständische Stromerzeuger geschaffen hat. Dieser Widerspruch ist grotesk und kann keine Grundlage ernst zu nehmender Energiepolitik sein. Das EEG ist das wirksamste Instrument, um die Anbietervielfalt auf dem deutschen Strommarkt zu erhöhen."

In ihrem gestern vorgestellten Sondergutachten zur Wettbewerbssituation auf den Energiemärkten hatte die Monopolkommission empfohlen, die Förderung Erneuerbarer Energien statt durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) künftig mit Hilfe handelbarer CO2-Zertifikate im Rahmen des Emissionshandels zu fördern. "Die Einschätzung, das EEG sei überflüssig, weil es einen Emissionshandel gebe, wird auch nicht durch ständige Wiederholung richtig", weist Schütz diesen Vorschlag zurück. Zuletzt hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) aufgezeigt, dass neben dem Emissionshandel ein technologiespezifisches Förderinstrument wie das EEG benötigt wird, um die volle Klimaschutzwirkung Erneuerbarer Energien zu entfalten. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz garantiert den Produzenten von Strom aus Wasser, Wind, Sonne, Bioenergie und Geothermie den vorrangigen Netzzugang und feste Einspeisetarife. So sorgt es für die notwendige Investitionssicherheit für Erneuerbare-Energien-Kraftwerke.

"Jahr für Jahr kommen dank des EEG neue Stromproduzenten auf den deutschen Energiemarkt. Ein Zertifikatehandel bewirkt das genaue Gegenteil", erklärt BEE-Präsident Dietmar Schütz. Alle im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien hätten sich deshalb in ihren Wahlprogrammen zum Fortbestand des EEG bekannt und auch in der Fachwelt sei die Diskussion über den effizienteren Förderansatz längst entschieden. Schon vor mehreren Jahren hatte die EU-Kommission festgestellt, dass die Förderung von Strom aus Erneuerbaren Energien in Ländern, die auf Einspeisetarife setzen, deutlich kosteneffizienter und wirksamer ist, als in Staaten, die handelbare Zertifikate eingeführt haben. Beispielsweise kostet Windstrom in Großbritannien immer noch ein Vielfaches der deutschen EEG-Vergütung, weil dort auf Zertifikate gesetzt wird. In 19 von 25 EU-Mitgliedsländern und weltweit sogar mehr als 40 Staaten werden daher Einspeisevergütungen gezahlt, wie sie auch das deutsche EEG vorsieht.





Das EEG führt mit seinen degressiv ausgestalteten Vergütungssätzen dazu, dass Strom aus Erneuerbaren Energien Jahr für Jahr kostengünstiger produziert werden muss. Schon in wenigen Jahren wird daher der Mix aus Erneuerbaren Energien günstiger sein als der Mix aus konventionellen Energieträgern. Das Fördervolumen für Erneuerbare Energien geht deshalb ab 2015 schrittweise zurück, bei weiter steigender erneuerbarer Stromproduktion. Die Betreiber der Erneuerbare-Energien-Kraftwerke müssen sich dann im direkten Wettbewerb mit Anbietern von Strom aus konventionellen Quellen bewähren. Die hierfür notwendige Technologieentwicklung können weder EU-Emissionshandel noch andere auf handelbaren Zertifikaten basierende Systeme leisten.


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Björn Klusmann, Geschäftsführer, Tel: 030 /2 75 81 70-0 Fax: -20,
E-Mail: presse(at)bee-ev.de, Internet: www.bee-ev.de


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Datum: 05.08.2009 - 22:18 Uhr
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